Garbsen – Niedersachsens Oberverwaltungsgericht hat einen Teil der bestehenden Corona-Regeln gekippt. Die Sperrstunde und das Außer-Haus-Verkaufsverbot für Alkohol wurden vorläufig außer Vollzug gesetzt
Eine Gastwirtin aus Delmenhorst hat erfolgreich einen Eilantrag gegen die Sperrstunden-Verordnung des Landes Niedersachsen vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingebracht.
In der Entscheidung heißt es, es sei in der Verordnung nicht nachvollziehbar erklärt , warum gerade der Aufenthalt in Gastronomiebetrieben zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sowie der Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke ein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen würde.
Wie auch immer, das Urteil kommt damit zu einem unpassenden Zeitpunkt, denn die Gastronomie muss eh ab Montag schließen.Der Gaststättenverband Dehoga mahnt zur Vorsicht und empfiehlt den Gastronomen ganz deutlich, die Hygiene- und Abstandsregeln trotzdem einzuhalten.
GCN/bs