Garbsen – Der Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Hausmeister der Caroline-Herschel-Realschule Martin von der Werth und der Stadt Garbsen konnte immer noch nicht beigelegt werden. Wir berichteten
Im Rahmen des Rechtsstreits rückte aber noch eine ganz andere Sache in den Fokus. Ist es möglich, dass die Vergabe der Reinigungsarbeiten für beispielsweise die Schulen in Garbsen über einen Zeitraum von über 20 Jahren in Teilen hinweg ohne eine zwingend nötige öffentliche Ausschreibung an immer das gleiche Reinigungsunternehmen erfolgte? Demnach sollen die Unterhaltsreinigungsarbeiten in Teilen seit über 20 Jahren immer an die gleiche Reinigungsfirma aus Neustadt am Rübenberge vergeben worden sein. Nach GCN Informationen wurde diesbezüglich sogar die Kommunalaufsicht eingeschaltet. (GCN liegt das Schreiben der Kommunalaufsicht vor) In dem Schreiben heisst es u.a.: “Die Stadt Garbsen räumt in ihrer Stellungnahme ein, dass die Reinigungsverträge für die meisten Schulen und Sporthallen mittlerweile eine Laufzeit von über 20 Jahren aufweisen.”
Ob die Vergabe der Unterhaltsreinigungen durch eine öffentliche Ausschreibung zustande gekommen ist, ist nicht bekannt. Nicht bekannt ist auch, ob das Unternehmen aus Neustadt tatsächlich immer das günstigste Angebot abgegeben hat. Nun hat sich auch der Bund der Steuerzahler in diesen Fall eingeschaltet.
Bernhard Zentgraf, Vorsitzender Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V. äußert sich wie folgt schriftlich gegenüber GCN zu dem Fall aus Garbsen:
Aufträge der öffentlichen Hand, die einen gewissen Wert überschreiten, dürfen nicht einfach an den Nächstbesten vergeben werden. Vielmehr gibt es ganz detaillierte Vorschriften des Vergaberechts, die zu beachten sind. Das hat einen guten Grund: Steuergelder sollen sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden.
In der Stadt Garbsen wurden ganz offensichtlich Aufträge zur Reinigung von Schulen und Sporthallen immer wieder an die gleiche private Firma vergeben, ohne dass Konkurrenzfirmen die Möglichkeit hatten, über Ausschreibungen mit leistungsfähigen Angeboten ins Geschäft zu kommen. Diese Praxis der stillschweigenden Vertragsverlängerungen soll sich in Einzelfällen über einen langen Zeitraum von 20 Jahren erstreckt haben.
Warum die Verantwortlichen im Garbsener Rathaus so gehandelt haben, muss politisch und rechtlich aufgearbeitet werden. Steuerzahler verlangen Transparenz. Ob die lange Laufzeit der Reinigungsverträge für die Steuerzahler nachteilig war, ob also ein wirtschaftlicher Schaden durch fehlende Ausschreibungen entstanden ist, muss überprüft werden.
Die Kommunalaufsicht sollte hier tätig werden und prüfen, ob verantwortliche Bedienstete zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Wie sonst will sie ihrer gesetzlichen Aufgabe wirkungsvoll nachkommen und sicher stellen, dass die Kommunen die geltenden Gesetze beachten?
Die Auftragsvergaben zur Reinigung der Schulen und anderer Einrichtungen sollen in der Stadt Garbsen jetzt neu geordnet und Ausschreibungen zeitnah in die Wege geleitet werden. Das verspricht zumindest für die Zukunft ein rechtskonformes Verhalten. Der Bund der Steuerzahler wird diesen Fall auf jeden Fall “im Auge” behalten und weiterverfolgen.
Der ehemalige Hausmeister der Caroline-Herschel-Realschule Martin von der Werth zu GCN” Da sind so viele Sachen gelaufen, ich habe jetzt das Gefühl, dass mein Anliegen in den Hintergrund gerät. Ich möchte nach wie vor meinen Job wiederhaben, das ist mir das Wichtigste. Ich hoffe, dass bei der nächsten Verhandlung, die voraussichtlich im Mai sein wird, “Licht ins Dunkel” kommt und in meinem Fall bald entschieden werden kann.
GCN hat eine Presseanfrage bezüglich der Vergabe der laufenden Reinigungsarbeiten an die Stadt Garbsen gestellt. Pressesprecher Benjamin Irvin schreibt dazu:
“Es gab keine jährlich wiederkehrenden Vergaben an ein und dasselbe Unternehmen. Die Kommunalaufsicht der Stadt Garbsen hat von dem Vorgang Kenntnis erhalten und hat keine Beanstandung ausgesprochen. Aufgrund erheblicher Veränderungen bei den zu reinigenden Flächen ist eine neue Ausschreibung der Reinigungsarbeiten in Teilen bereits erfolgt. Den finanziellen Umfang können wir aus wettbewerbsgründen nicht nennen, weil sich künftige Bieter dadurch einen Vorteil verschaffen könnten.
Aus prozesstechnischen Gründen können wir keine weitergehende Auskünfte erteilen.”
GCN/Bs