Garbsen – Viele Leser/innen haben bei GCN angefragt, wer für die Schneeräumung im Stadtgebiet Garbsen zuständig ist. Das sind die Service-Betriebe der Stadt Garbsen.
Natürlich sind die Service-Betriebe im Einsatz, allerdings muss man hier nach Prioritäten gehen. In erster Linie werden die Hauptverkehrsstraßen in Garbsen geräumt und natürlich Bushaltestellen, vor Schulen oder ähnlichen städtischen Gebäuden
Der Winterdienst im Stadtgebiet von Garbsen umfasst rund:
- 100 Kilometer Straßen Dringlichkeitsstufe I und II
- 150 Kilometer Straßen Dringlichkeitsstufe III
- 20 Kilometer Rad- und Gehwege
- 111 Bushaltestellen
- 73 Fußgängerüberwege
- diverse Gehwege vor städtischen Gebäuden und
- auf den Friedhöfen
Der Winterdienst wird von zwei Einsatzgruppen mit je 25 Mitarbeitern versehen, die im wöchentlichen Wechsel zur Rufbereitschaft eingeteilt werden können. Die Rufbereitschaft wird je nach Wetterlage einzeln angeordnet. Bei Bedarf wird die Einsatzgruppe zum Beispiel um 3 Uhr alarmiert und rückt dann ab 3.30 Uhr mit sechs großen Räum- und Streufahrzeugen, einem Räumfahrzeug für die Radwege und neun Transportern und Kommunaltraktoren zum Winterdienst aus.
Natürlich ist es schwierig, wenn die Straßen nach kurzer Zeit erneut vollgeschneit sind. Das macht die Schneeräumung nicht einfacher und muss dann öfter passieren.
Die Straßen werden ausnahmslos mit modernen Feuchtsalzstreuautomaten abgestreut. Dabei wird das Salz unmittelbar vor der Ausbringung mit Natriumchloridlösung angefeuchtet. Dadurch haftet es besser am Straßenbelag und die Auftauwirkung bleibt auch bei tiefen Temperaturen erhalten. Die Menge wird automatisch wegabhängig dosiert und beträgt im Regelfall nicht mehr als zehn Gramm pro Quadratmeter. Mit dieser geringen Menge wird ein schonender Winterdienst mit einer optimalen Wirkung erreicht.
Die Rad- und Gehwege und die Bushaltestellen werden bei Bedarf geräumt und mit abstumpfenden Mitteln wie Streusplit bestreut. Wo es möglich ist, geschieht dies maschinell, aber ein sehr großer Bereich muss in relativ langwieriger Handarbeit behandelt werden.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Rad und Gehwege vor ihren Grundstücken ebenso mit abstumpfenden Mitteln zu behandeln.