Garbsen – Bund und Länder haben beschlossen, den aktuell geltenden Lockdown bis zum 18. April zu verlängern. Da es seitens des Bundes keine “Osterruhe” gibt, hat das Land Niedersachsen in der neuen, aktuellen Verordnung die Maßnahmen noch einmal verschärft. Generell sind Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 aufgefordert, die “Notbremsen”-Regelung konsequent anzuwenden. Hier die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Kontakte: Wieviel Personen dürfen sich treffen?
Hier kommt es immer auf die Inzidenzzahlen der einzelnen Kommunen an, d.h. für Garbsen die Zahlen der Region Hannover, die von Landesgesundheitsamt täglich ermittelt werden. Die Grafik veranschaulicht die Kontaktbeschränkungen überschaubar. Heute liegt der Inzidenzwert der Region Hannover über 150
Ausgangssperren: (Von 21:00 Uhr bis 05.00 Uhr)
In Regionen mit hohen Infektionszahlen sollen in Niedersachsen nächtliche Ausgangssperren verhängt werden. Diese Neuregelung betrifft Landkreise und kreisfreie Städte mit einem Inzidenzwert ab 150 – sie ist aber keine Muss-Regelung. Denn das Land gibt hier zwar den Rahmen vor, entschieden wird aber immer vor Ort in der betroffenen Region. Das sieht die neue Corona-Verordnung vor, die das Land am späten Sonnabendabend veröffentlicht hat. Sie tritt größtenteils am Montag, 29. März, in Kraft. Da bedeutet:
- Ab einer Inzidenz von 100 sind Landkreise und kreisfreie Städte verpflichtet, eine Ausgangssperre zu prüfen. Ob die Ausgangssperre bereits dann eingeführt wird, und ob in der gesamten Region oder nur in Teilen oder einzelnen Städten innerhalb der Region, entscheidet die örtliche Verwaltung.
- Ab einer Inzidenz von 150 soll dann eine Ausgangssperre verhängt werden, wenn die Corona-Infektionen nicht durch andere Maßnahmen eingedämmt werden können. Aber auch hier trifft die betroffene Region die letzte Entscheidung.
Die Region Hannover muss nun über Ausgangssperren in der gesamten Region oder in Teilen entscheiden:
Weil heute die Inzidenz der Region Hannover auf 152,1 gestiegen ist, müsste jetzt eine Ausgangssperre angeordnet werden. Das letzte Wort hat aber die Region Hannover selbst. Diese hat angekündigt, erst die Verordnungen des Landes Niedersachsen abzuwarten und dann zu entscheiden. Bei einer Ausgangssperre dürfen Bürger/innen sich zwischen 21 und 5 Uhr nur noch mit triftigem Grund draußen aufhalten. Dazu zählen Berufstätigkeit und der Weg zur Arbeit, notwendige medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlung, sowie der Besuch behinderter oder pflegebedürftiger naher Verwandter, sowie das Gassigehen mit Hunden.
In einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt mit einer 7-Tages-Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen hat die zuständige Behörde weitergehende Anordnungen zu treffen. Dazu können insbesondere gehören:
- Das Verhängen von Betretungsverboten an besonders stark frequentierten Orten im öffentlichen Raum.
- Das Tragen einer medizinischen Maske auch für haushaltsfremde Mitfahrerinnen und Mitfahrer in einem privaten Kraftfahrzeug kann angeordnet werden.
- Überall dort wo die Einhaltung des Abstandsgebots und das Befolgen der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist, kann der Zutritt zu bestimmten Orten oder das Wahrnehmen bestimmter Angebote oder eine Teilnahme von einem negativen Schnelltest abhängig gemacht werden.
Allgemeine Grafik zu den Corona-Maßnahmen im Überblick. Alle Details der Verordnungen können Sie hier nachlesen. Zum Modellprojekt des Landes Niedersachsen, in dem angeordnet werden soll, (Nach Ostern) dass 25 Städte Geschäfts- und Außengastronomie unter gewissen Voraussetzungen öffnen dürfen, lesen Sie hier
Die Gesamtverordnungen im Detail können Sie ebenfalls auf der Internetseite des Landes Niedersachsen nachlesen.
GCN/bs