Polizei Garbsen: Körperverletzung, Angriff u. Beleidigung von Polizeibeamten und Weiteres

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Garbsen – Hier die Polizeimeldungen der Polizei Garbsen vom Wochenende.

Körperverletzung am Blauen See
Altgarbsen Am Freitagnachmittag gg. 15:30h kam es zwischen zwei heranwachsenden Frauen aus derzeit unbekannten Gründen zu einem Streit, bei dem die 19-Jährige aus Springe auf das 18-jährige Opfer aus Vechta einschlug.
Hierauf aufmerksam geworden, wollte eine 15-jährige Garbsenerin dem Opfer zu Hilfe kommen und beide trennen. In der Folge ging die Beschuldigte auch auf diese los, schlug sie und zog sie an den Haaren zu Boden. Anschließend entfernte sich die Beschuldigte in unbekannte Richtung, konnte allerdings im Rahmen der Fahndung vorläufig festgenommen und der hiesigen Polizeidienststelle zugeführt werden. Die beiden Opfer wurden leicht verletzt.

Tätlicher Angriff und Beleidigung eines Polizeibeamten
Altgarbsen Im Zuge der Sachverhaltsaufnahme zu den o.g. Körperverletzungen kam es durch einen unbeteiligten 16-Jährigen aus dem OT Auf der Horst im Vorbeigehen zu einer Beleidigung eines Polizeibeamten. Der Beschuldigte sollte daraufhin strafprozessualen Maßnahmen unterzogen werden, welchen er sich entziehen wollte. Als der Beschuldigte am Arm festgehalten wurde, schlug er dem Polizeibeamten auf den Unterarm, um sich aus dem Griff zu lösen. Der Beschuldigte wurde daraufhin vorläufig festgenommen und der hiesigen Dienststelle zugeführt, wo er in die Obhut seiner Mutter übergeben wurde.

Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Havelse Am Samstagabend gg. 20h wurde bei einem 23-jährigen Litauer im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein totalgefälschter Führerschein festgestellt. Dieser wurde sichergestellt und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Da er über einen festen Wohnsitz in der BRD verfügt, wurde er im Anschluss wieder entlassen.

Trunkenheitsfahrt
Garbsen-Mitte Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle am frühen Samstagmorgen gg. 02:30 Uhr wurde bei einer 35-jährigen Fahrzeugführerin aus Garbsen eine Atemalkoholkonzentration von über 0,5 ‰ festgestellt. Diese wurde für weitere Maßnahmen auf die hiesige Dienststell transportiert und ihr wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Betroffene muss mit einem Bußgeld von 500 EUR und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

GCN/b