Garbsen- Bei vielen Menschen herrscht aktuell Unsicherheit über die geltenden
Regeln zur Quarantäne – das stellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts immer wieder im Gespräch mit Menschen fest, die positiv auf Covid–19 getestet wurden oder mit Infizierten in Kontakt waren. „Viele warten noch auf den Quarantänebescheid des Gesundheitsamts“, sagt Gesundheitsdezernentin Cora Hermenau.
„Dabei gilt seit September, dass sich Menschen nach einem positiven Test automatisch selbstständig in Quarantäne begeben müssen.“ Unbekannt sei oft auch, dass das Ergebnis nach einem positiven Schnelltest noch mittels PCR–Test überprüft werden muss. „Erster Ansprechpartner ist hierfür der Hausarzt, nicht das Gesundheitsamt“, erklärt Hermenau.
Sie ruft dazu auf, sich auch bei klassischen Erkältungssymptomen auf Covid–19 zu testen.
„In der Erkältungssaison bleiben sonst viele Covid–19–Infektionen unerkannt und das Virus
kann sich weiter ausbreiten.“
Die aktuellen Regelungen im Überblick:
- Wer positiv getestet wird, muss sich unverzüglich selbst in häusliche Isolation
(Quarantäne) begeben. Das Gesundheitsamt ruft in der Regel nicht mehr an, um
Bürgerinnen und Bürger über ihre Quarantäne proaktiv zu informieren. Bei einem
positiven Schnelltestergebnis muss dieses durch einen PCR–Test bestätigt werden.
Dieser wird vom Hausarzt vermittelt oder kann in einer Teststelle erfolgen. Für
diese Zwecke ist das Verlassen der Quarantäne ausdrücklich gestattet. Allerdings
darf man sich nur alleine, (z.B. mit dem Auto oder zu Fuß) zu der Testung begeben.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nicht genutzt werden. - Gleichzeitig müssen positiv getestete Personen das Gesundheitsamt über den positiven Test (Schnelltest) informieren. Es reicht eine E–Mail an die eigens hierfür eingerichtete Adresse meldung–corona@region–hannover.de. Das Gesundheitsamt verschickt daraufhinautomatisch ein Informationsschreiben zur Quarantäne per Post. Dieses kann zur Vorlage beim Arbeitgeber genutzt werden. Das Informationsschreiben enthält auch Hinweise zur Meldung von engen Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt nimmt bei Bedarf mit diesen Personen den Kontakt auf. Die Quarantäne gilt ab dem Tag des Testergebnisses (Schnelltest und PCR Test) in der Regel für 14 Tage. An welchem Tag die Quarantäne endet, ergibt sich aus dem Informationsschreiben.
- Enge Kontaktpersonen sind Personen, mit denen die positiv getestete Person zwei
Tage vor dem Testergebnis bzw. zwei Tage vor Auftreten von Symptomen in
Kontakt war. - Jede positiv auf Covid-19 getestete Person muss seine engen Kontaktpersonen
selbst informieren und diese ebenfalls darüber informieren, dass sich diese in
Isolation begeben müssen. Ausgenommen von der Quarantäne als Kontaktperson
sind Menschen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Die Quarantäne der
Kontaktpersonen beginnt mit dem Tag des letzten Kontakts zur infizierten Person.
Enge Kontaktpersonen können sich frühestens nach fünf Tagen Isolation mit einem
negativen PCR-Test aus der Quarantäne heraustesten. Voraussetzung dafür ist,
dass sie symptomfrei sind. - Ist die Quarantänezeit abgelaufen, darf sich die Person die Isolation wieder
verlassen. Eine Meldung an das Gesundheitsamt ist hierfür nicht notwendig.Fragen zu Quarantäne und anderen Regelungen beantwortet die Corona-Hotline des
Gesundheitsamts der Region Hannover unter Telefon 0511-616 43434.
GCN/Cu