Garbsen/Region Hannover – Ab Mittwoch, den 24. November, Betriebsbeginn gilt für die Fahrgäste in den Bussen und Bahnen der hannoverschen Verkehrsunternehmen ÜSTRA und regiobus gemäß des neuen Infektionsschutzgesetzes die 3G-Regel.
Dies bedeutet, dass nur noch Fahrgäste befördert werden, die entweder gegen das Corona-Virus geimpft, von Corona genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet wurden. Die Fahrgäste werden gebeten, einen entsprechenden Nachweis entweder in Papierform oder digital auf dem Handy mit sich zu führen. Das Prüf- und Sicherheitspersonal der Verkehrsunternehmen wird die Einhaltung der 3G-Regel – wie bisher die Einhaltung der Maskenpflicht – stichprobenartig kontrollieren.
Selbsttest reicht nicht aus – es muss ein Schnelltest sein
Ein Corona-Selbsttest zu Hause reicht nicht. Es muss ein Schnelltest von einem Testzentrum sein. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Zwei Tests pro Woche müssen die Arbeitgeber stellen. Mindestens einen kostenlosen „Bürgertest“ pro Woche gibt es derzeit an den Teststationen. Wer darüber hinausgehend Tests bezahlt, ist noch nicht geklärt.
Von der Pflicht ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen sowie Kinder unter sechs Jahren. Sie alle brauchen im öffentlichen Verkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise.
Die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Gesichtsmaske in den Bussen und Bahnen, an Haltestellen und in Stationen gilt weiterhin.
GCN/bs