Garbsen – Der Winterdienst (Streuen/Schnee räumen) ist grundsätzlich Sache der Grundstückseigentümer. Diese müssen dafür sorgen, dass Gefahren beseitigt werden bzw. gar nicht erst entstehen.
In den meisten Mietverträgen allerdings, wird das aber auf die Mieter übertragen, da Vermieter – gerade private – nicht so schnell vor Ort sein können. Die Fußwege vor den Häusern sollten nicht vergessen werden. Die Städte übertragen nämlich die Streupflichten per städtischen Reinigungssatzungen auf die Anlieger. In den einzelnen Satzungen der Städte steht genau, wann was gemacht werden muss. An den Werktagen muss größtenteils zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr gestreut werden.
In den meisten Kommunen ist aber Streusalz verboten und mit einem Bußgeld belegt. Es sollten Sand, Granulat und Splitt als abstumpfende Mittel genutzt werden. Nur wenn es besonders hartnäckig ist, ist an Gefahrenstellen ausnahmsweise Salz erlaubt. Wenn jemand stürzt, kann der Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Für die Straßen in Garbsen sind die Service-Betriebe der Stadt zuständig. 300 Kilometer Straßenlänge sind in Garbsen zu bearbeiten. Lesen Sie dazu unseren Beitrag von 2017 Sie machen die Straßen sicher, wenn alle anderen noch schlafen
Hauptverkehrsstraßen haben Priorität. Danach folgen Schulwege und Bushaltestellen. Zuletzt Siedlungsstraßen.
In Wohngegenden mit vielen Mehrfamilienhäusern kümmern sich meistens die Hausverwaltung um das Streuen. Hier hilft ein Blick in den Mietvertrag.
GCN/bs