Beißattacke: 460 gefährliche Hunde registriert

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Garbsen – In einer Wohnung an der Buchnerstraße in Groß-Buchholz sind am Mittwochmorgen zwei Tote gefunden worden.

Ersten Ermittlungen zufolge, ist nicht ausgeschlossen, dass ein ebenfalls dort aufgefundener Staffordshire-Terrier die Mutter und den 27-jährigen Sohn tot gebissen hat (wir berichteten).

Dazu teilte die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast mit: „Das ist ein schreckliches Unglück, ich bin tief betroffen.” Zunächst müsse man aber die Ergebnisse der Untersuchungen abwarten.

Sie erinnerte daran, dass das niedersächsische Hundegesetz (NHundG) seit 2011 zur Verhinderung von Beißvorfällen unter anderem auf die Sachkunde des Hundehalters abzielt. „Damit setzen wir auf die Schulung des Halters und verzichten auf pauschale Rasselisten”, erklärte Otte-Kinast. Eine Einstufung eines Hundes per se als aggressiv oder gefährlich anknüpfend an die Zugehörigkeit der Hunderasse ist wissenschaftlich nicht zu begründen. Bereits seit 2003 wird in Niedersachsen die potentielle Gefährlichkeit eines Hundes nicht mehr an die Rasse gekoppelt.

Das Hundegesetz schreibt vor, dass jeder Hundehalter sein Tier beim zentralen Register (Hunderegister Niedersachsen) erfassen lässt. Dort sind derzeit 348.504 Hunde gemeldet, 460 davon sind als gefährlich gekennzeichnet.

In der überwiegenden Zahl der Fälle wurde die Gefährlichkeit bei Mischlingen festgestellt (130 Hunde). In 52 Fällen wurde die Gefährlichkeit bei Deutschen Schäferhunden, in 30 Fällen beim American Staffordshire Terrier und in zwei Fällen beim Staffordshire Bullterrier gemeldet.

Die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes übernimmt die Fachbehörde (Stadt/Landkreis). Wenn dort ein Hinweis eingeht, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweisen könnte, so hat sie den Hinweis zu prüfen und gegebenenfalls die Gefährlichkeit des Hundes festzustellen. „Die Instrumente, die uns das Hundegesetz zur Verfügung stellt, halte ich für ausreichend”, sagte Ministerin Otte-Kinast. Tragische Vorfälle wie in Groß-Buchholz seien aber leider auch mit dem besten Gesetz nicht zu verhindern.

Informationen zum Hundegesetz finden Sie auf der Webseite des Landwirtschaftsministeriums unter https://www.ml.niedersachsen.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/.

GCN/kg