Deutlich mehr Kommunen in Niedersachsen von Mietpreisbremse erfasst – auch Garbsen gehört dazu

Symbolbild

Garbsen – Deutlich mehr Kommunen in Niedersachsen von Mietpreisbremse erfasst – auch Garbsen gehört dazu.

In Niedersachsen wird die Mietpreisbremse auf weitere Städte und Gemeinden ausgeweitet. Das Landeskabinett hat beschlossen, die Zahl der Kommunen mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ von bisher 18 auf 57 zu erhöhen, darunter auch Garbsen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Mietbelastung für die Einwohnerinnen und Einwohner zu reduzieren und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Was bedeutet ein „angespannter Wohnungsmarkt“?

Ein „angespannter Wohnungsmarkt“ liegt vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Faktoren wie die Dynamik der Mietpreise, die Mietbelastung der Haushalte und die Entwicklung der Grundstückspreise für Mehrfamilienhäuser spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Neue Regelungen für Garbsen und andere betroffene Kommunen

Mit der neuen Mieterschutzverordnung gelten in Garbsen ab sofort folgende Bestimmungen:

  • Mietpreisbremse: Bei Wiedervermietung darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren dürfen bestehende Mieten höchstens um 15 % steigen – allerdings nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
  • Verlängerte Kündigungssperrfrist: Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen müssen neue Eigentümer länger warten, bevor sie Mietern kündigen dürfen.

Diese Regelungen sind zunächst bis 2029 befristet. Niedersachsen und andere Bundesländer setzen sich jedoch dafür ein, dass der Bund die rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen dauerhaft schafft.

Aktueller Mietspiegel für Garbsen

Der Mietspiegel 2023 für Garbsen bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten und dient als Orientierung für Mieter und Vermieter. Er wurde von der Region Hannover unter Beteiligung verschiedener Interessensvertretungen erstellt und gibt Auskunft über die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.

Einige Beispiele aus dem Mietspiegel 2023:

  • Wohnungen bis 40 m²: Die Nettokaltmiete liegt je nach Baualter und Ausstattung zwischen 5,03 € und 7,70 € pro Quadratmeter.
  • Wohnungen von 45 m² bis unter 65 m²: Hier variiert die Miete zwischen 5,03 € und 7,70 € pro Quadratmeter, abhängig von Baujahr und Ausstattung.
  • Wohnungen von 65 m² bis unter 90 m²: Die Mietpreise bewegen sich zwischen 5,03 € und 7,70 € pro Quadratmeter, je nach spezifischen Merkmalen der Wohnung.

Für eine genaue Einordnung empfiehlt es sich, den vollständigen Mietspiegel einzusehen, der auf der Website der Stadt Garbsen verfügbar ist.

Baulandmobilisierungsgesetz: Mehr Handlungsspielraum für Garbsen

Zusätzlich zur Mietpreisbremse ermöglicht die Gebietsfestlegung auch die Anwendung des Bundes-Baulandmobilisierungsgesetzes. Damit erhält Garbsen neue Instrumente, um den Wohnungsmarkt zu entlasten:

  • Ein erweitertes kommunales Vorkaufsrecht ermöglicht es der Stadt, strategisch wichtigen Wohnraum zu sichern.
  • Genehmigungsvorbehalt: Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bei Wohngebäuden mit mehr als fünf Einheiten muss genehmigt werden.
  • Erweiterte Bebauungsmöglichkeiten: Die Stadt kann flexibler auf den Bedarf an Wohnraum reagieren.

Bauminister Olaf Lies unterstreicht die Bedeutung dieser Maßnahmen: „Wir müssen den Druck aus einem seit Jahren angespannten Markt nehmen, um Wohnen in Niedersachsen wieder bezahlbarer zu machen.“ Insbesondere die Mietpreisdynamik habe in den betroffenen Kommunen ein kritisches Niveau erreicht, das für viele Haushalte kaum noch tragbar sei.

Auch für Garbsen bedeutet dies eine wichtige Chance, die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen und langfristig eine soziale Wohnraumpolitik zu fördern. Wie erfolgreich die Maßnahmen umgesetzt werden können, hängt jedoch auch von der Unterstützung der kommunalen Verwaltung und den Investitionen in den Wohnungsbau ab.

GCN/bs