Garbsen – In dem Rechtsstreit zwischen der Stadt Garbsen und dem ehemaligen Schulhausmeister der Oberschule Garbsen, Martin von der Werth ist jetzt in der Berufung ein Urteil zu Gunsten des Hausmeisters gefallen.
Im Frühjahr 2020 begann der Streit um nicht bezahlter Überstunden. Die ganze Geschichte können Sie hier nachlesen. Jetzt die große Wende – das Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Arbeitsgerichtes aus 2021 zum Nachteil van der Werths aufgehoben.
Demnach muss die Stadt Garbsen den Hausmeister weiter beschäftigen, auch die Räumung seiner Dienstwohnung war lt. Gericht unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Jetzt bleibt abzuwarten wie die Stadt Garbsen auf das Urteil reagiert und ob van der Werth bald wieder Schulhausmeister der Stadt Garbsen ist.
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GCN/bs