Garbsen – Die alljährlich im 1. Quartal stattfindende Jahreshauptversammlung kann unter Einhaltung der zurzeit geltenden Abstands- und Hygieneregeln aus Platzgründen im bekannten Rahmen nicht stattfinden und wurde deshalb vom Vorstand in den Mai 2021 verschoben.
Ob die für den 08. Mai geplante Versammlung tatsächlich zu diesem Termin stattfinden kann, hängt jedoch von der Pandemielage zu diesem Zeitpunkt ab. Sobald der Termin festgelegt werden kann, werden die Mitglieder natürlich schriftlich eingeladen.
Da auch in diesem Jahr einige Neuwahlen anstehen, haben sich die amtierenden Funktionäre
einstimmig bereit erklärt, ihre Aufgaben bis dahin weiterhin auszuführen. Dies ist durch ein
erlassenes Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie möglich und
rechtlich einwandfrei. Auch der Verein ist durch dieses Gesetz weiterhin voll geschäfts- und
uneingeschränkt handlungsfähig.
Positiv haben sich die verschärften Pandemieregeln jedoch auf die Instandhaltung und
Renovierung des Schützenhauses ausgewirkt. Durch die Nichtbenutzung der Räumlichkeiten
konnten die Renovierungsarbeiten ungehindert durchgeführt werden, sodass das Haus bei
Wiederaufnahme des Schießbetriebes in neuem Glanz erstrahlen kann. Auch der Vorstand
trifft sich für Sitzungen und Absprachen nun digital und kann so weiterhin wirklich aktiv bleiben.
Also nicht nur der Schießbetrieb ist im Zeitalter „2.0“ angekommen.
GCN/ds