Garbsen – Wer sein Kind im Jahr 2021 in die Schule schicken möchte, muss es bereits in diesem Jahr bei der jeweils zuständigen Grundschule anmelden – und zwar im Zeitraum vom 16. bis 27. März. Anzumelden sind Kinder, die in der Zeit vom 2. Oktober 2014 bis 1. Oktober 2015 geboren wurden.
Die konkreten Anmeldetermine und weitere Einzelheiten werden den Eltern schulpflichtiger Kinder direkt von den Schulen durch Informationsschreiben mitgeteilt. Eltern, die bis zum 9. März keine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung erhalten haben, werden gebeten, sich an die zuständige Grundschule zu wenden.
Unabhängig von der zunächst vorzunehmenden Anmeldung können Eltern von im Zeitraum vom 1. Juli bis 1. Oktober 2015 geborenen Kinder bis zum 1. Mai 2021 entscheiden, ob sie ihr Kind noch für ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen lassen wollen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Sollten Eltern ihr im Jahr 2021 schulpflichtiges Kind bereits im Schuljahr 2020/2021 einschulen wollen, müssten sie diesen Wunsch in den Anmeldewochen in der jeweiligen Schule entsprechend vortragen.
GCN/bs