Garbsen – Neue Regelung für Rathausparkplatz – Nur noch begrenzte Parkplätze für die Öffentlichkeit.
Ab dem 1. August tritt eine neue Regelung für den Parkplatz am Rathaus in Kraft. Die hinteren Reihen des Parkplatzes werden künftig ausschließlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses vorbehalten sein. Nur die ersten beiden Reihen bleiben weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich.
Die Neuregelung gilt von Montag bis Freitag zwischen 6 und 18 Uhr. In diesem Zeitraum dürfen die hinteren Reihen nur noch mit einer entsprechenden Parkberechtigung genutzt werden. Die Entscheidung fiel aufgrund der zunehmenden Frequentierung der Fläche, die ursprünglich für die Mitarbeiter des Rathauses vorgesehen war, schreibt die Stadt Garbsen. Veränderungen an den umliegenden Parkmöglichkeiten haben dazu geführt, dass immer mehr Mitarbeiter benachbarter Firmen den Rathausparkplatz nutzen, sodass für die Verwaltungsmitarbeiter kaum noch Platz blieb.
Die Kurzzeitparkplätze in den vorderen Reihen bleiben erhalten. Zudem kann weiterhin die Schotterfläche hinter dem Rathaus zum Parken genutzt werden.
Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Mitarbeiter des Rathauses ausreichend Parkmöglichkeiten haben und die Arbeitsabläufe nicht durch Parkplatzmangel beeinträchtigt werden.
GCN/bs