Garbsen – Neues Jahr neue Regeln – Alkohol- und Rauchverbot ab 1. Januar 2026 auch auf Hochbahnsteigen in Garbsen.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Regeln an oberirdischen Stadtbahnhaltestellen mit Hochbahnsteigen im Gebiet der ÜSTRA. Davon betroffen sind auch Haltestellen in Garbsen – unter anderem entlang der Schönebecker Allee, Endpunkt Auf der Horst sowie im Bereich Wissenschaftspark.
Künftig ist es auf diesen Hochbahnsteigen nicht mehr erlaubt, Alkohol zu konsumieren oder alkoholische Getränke in offenen bzw. nicht verschließbaren Behältern mitzuführen. Zusätzlich tritt ein umfassendes Rauchverbot in Kraft. Dieses gilt nicht nur für klassische Zigaretten, sondern auch für E-Zigaretten sowie Cannabisprodukte.
Die neue Regelung erweitert bereits bestehende Vorschriften: In Stadtbahnfahrzeugen und in unterirdischen Stationen gelten Alkohol- und Rauchverbote schon seit Längerem. Ab 2026 werden diese Vorgaben nun auch auf oberirdische Hochbahnsteige ausgeweitet.
Nicht betroffen sind weiterhin Bushaltestellen sowie Haltestellen mit Niedrigbahnsteigen. Diese Bereiche sind häufig nicht eindeutig abzugrenzen, weshalb dort keine verbindlichen Verbote greifen. Dennoch wird auch hier an die Rücksichtnahme unter Fahrgästen appelliert.
Hintergrund der Maßnahme sind zahlreiche Rückmeldungen von Fahrgästen sowie politische Forderungen aus der Region. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität an den Haltestellen spürbar zu verbessern, Verschmutzungen zu reduzieren und Konfliktsituationen zu vermeiden. Gleichzeitig sollen langfristig auch die Reinigungs- und Instandhaltungskosten gesenkt werden.
Für viele Pendlerinnen und Pendler in Garbsen bedeutet die neue Regelung vor allem eines: sauberere, ruhigere und angenehmere Hochbahnsteige – egal ob an der Schönebecker Allee , Auf der Horst oder am Wissenschaftspark.
GCN/bs















