Garbsen – Die Polizei Garbsen hatte am Wochenende einiges zu tun. Es gab u.a. einen Verkehrsunfall und ein 28-jähriger fährt mit seinem Fahrzeug alkoholisiert in den Graben.
Verkehrsunfall mit drei Beteiligten OT Berenbostel
Am Samstag, 13.10.2018, gegen 19:35 Uhr, kam es auf der Gutenbergstraße Höhe Seeweg in Garbsen zu einem Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen befuhr ein 28 jähriger Garbsener mit seinem Pkw Peugeot die Gutenbergstraße in Rtg. Altgarbsen. An der Einmündung Seeweg wollte er nach links in den Seeweg abbiegen. Aufgrund Gegenverkehr musste er auf der Gutenbergstraße anhalten. Dieses bemerkte ein dahinterfahrender 32 jähriger Garbsener mit seinem Pkw Peugeot zu spät und fuhr auf das stehende Fahrzeug auf.
Durch den Zusammenstoß geriet er auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem entgegengesetzt fahrendem Fahrzeug einer 46 jährigen Garbsenerin zusammen, die mit ihrem Toyota unterwegs war.
Es entstand ein Gesamtschaden von 4800.- €.
Verletzt wurde keiner.
Der Pkw Opel und Peugeot mussten abgeschleppt werden.
Alleinunfall mit Sachschaden, Trunkenheit OT Osterwald UE
Am Sonntag, 14.10.2018, gegen 00:30 Uhr, teilte eine Rettungswagenbesatzung der Polizei Garbsen mit, dass ein Pkw an der Kreuzung Molkereistraße/Am Klingen Berg im Graben liegen soll. Eine Person soll auf der Straße stehen.
Die eingesetzte Funkstreifenwagenbesatzung traf vor Ort einen 28 jährigen Garbsener an, der angab, dass er mit seinem Pkw Citroen die Straße Am Klingen Berg befuhr und nach rechts in die Molkereistraße abbiegen wollte.
Dabei kam er von der Fahrbahn ab, beschädigte einen Mast der dortigen Lichtzeichenanlage und kam in dem dortigen Graben zum Stehen.
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss steht. Ein vor Ort durchgeführter Alcotest ergab einen Wert von 1,05 %o. Weiterhin gab er an, vor zwei Tagen Marihuana geraucht zu haben.
Daraufhin wurde er zur hiesigen Dienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Der Führerschein wurde beschlagnahmt.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde eingeleitet.
Der Pkw musste von einem Abschleppwagen geborgen werden.
Es entstand ein geschätzter Gesamtschaden in Höhe von 7000.- €
GCN/bs