Garbsen – Seit dem 18. September können Familien mit Kindern und Alleinerziehende das Baukindergeld beantragen. „Der staatliche Zuschuss erleichtert es ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren, denn Wohneigentum schafft soziale Sicherheit und schützt vor Mieterhöhungen und Altersarmut“, betont die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Caren Marks.
Pro Kind erhalten Familien oder Alleinerziehende 12.000 Euro, die in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 Euro ausgezahlt werden. „Das Baukindergeld ist ein Baustein, um Familien die Eigentumsbildung zu ermöglichen und für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen“, so die Abgeordnete.
Von der Förderung profitieren Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, deren Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro pro Jahr beträgt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die jährliche Haushaltseinkommensgrenze um weitere 15.000 Euro. Förderfähig sind alle Immobilien, deren Kaufvertrag frühestens am 1. Januar 2018 unterzeichnet oder deren Baugenehmigung frühestens zu diesem Zeitpunkt erteilt wurde.
Alle wichtigen Informationen zum Baukindergeld finden unter www.kfw.de/baukindergeld
Der Förderantrag kann auch online gestellt werden.
GCN/bundestag/lw