Garbsen – In den nächsten Tagen verschickt die Stadt Garbsen die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2021. Den Bescheiden beigefügt sind die ab dem Jahr 2021 gültigen Hundesteuermarken. Sie unterscheiden sich in der Farbe und Form deutlich von den Vorgängermarken. Die bisherigen Marken verlieren ihre Gültigkeit. Eine Rücksendung der alten Steuermarken an die Stadt Garbsen ist nicht erforderlich.
Die Stadt weist darauf hin, dass die gültige Hundesteuermarke außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes deutlich sichtbar am Halsband des Hundes befestigt sein muss. So ist bei Kontrollen die ordnungsgemäße Versteuerung des Hundes auf den ersten Blick sichtbar. Das erspart Nachfragen und befreit den Halter von der Pflicht, den Anmeldeschein ständig mitführen zu müssen.
Ist eine Anmeldung des Hundes bisher nicht erfolgt, sollte dies unverzüglich nachgeholt werden. Laut Hundesteuersatzung ist jeder Halter verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen zur Steuer anzumelden. Verstöße gegen die Melde- und Anzeigepflichten können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden. Mit einer solchen Geldbuße müssen auch Hundehalter rechnen, die den Kot ihrer Hunde nicht beseitigen. Jeder Hundehalter kann für Schäden und Verunreinigungen, die sein Hund verursacht, haftbar gemacht werden.
GCN/ds