Verständigung zwischen Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbände auf Eckpunkte zur Kompensation der Kita-Beiträge

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    Garbsen – Niedersächsische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich vorbehaltlich noch ausstehender Gremienentscheidungen auf Eckpunkte zur Finanzierung der Beitragsfreiheit im Kindergarten verständigt.

    Bereits ab dem 1. August 2018 wird der Kindergarten für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr im Umfang von bis zu 8 Stunden täglich beitragsfrei.

    Die unter Leitung von Finanzminister Reinhold Hilbers und Kultusminister Grant Hendrik Tonne gefundene Einigung sieht folgende Eckpunkte vor: Der finanzielle Ausgleich der Kommunen, also die Kompensation der entfallenden Elternbeiträge erfolgt über eine Erhöhung des allgemeinen Finanzhilfesatzes für Personalausgaben für Kindergartenkinder von bislang 20 Prozent auf 55 Prozent zum kommenden Kindergartenjahr 2018/19. Für die folgenden drei Kindergartenjahre wird der allgemeine Finanzhilfesatz jährlich um 1 Prozent gesteigert, bis er schließlich 58 Prozent erreicht.

    Über die Mittel zur Sicherung der Beitragsfreiheit hinaus wird den Kommunen in den nächsten Jahren insgesamt ein weiterer dreistelliger Millionenbetrag aus Bundesmitteln für Investitionen und zur Steigerung der Qualität der Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt.

    Ministerpräsident Stephan Weil zeigte sich zufrieden mit der erzielten Einigung. Die Eltern von kleinen Kindern in Niedersachsen könnten sich jetzt auf eine spürbare finanzielle Entlastung ab dem nächsten Kita-Jahr freuen. Wenn die Beitragsfreiheit noch mehr Väter und Mütter dazu bewegen könnte, ihren Nachwuchs in die Kita zu schicken, würde das den Kindern sicher später bei einem guten Start in die Grundschule helfen. Stephan Weil dankte den an den Verhandlungen Beteiligten.

    Das Land sichert die avisierten 58 Prozent unabhängig von einer Unterstützung des Bundes gesetzlich ab. Das Land setzt für die Erhöhung auf 55 Prozent eigene Mittel ein. Damit sichert das Land gegenüber dem ursprünglichen Angebot in Höhe von 52 Prozent zusätzlich jährlich aufwachsend bis zu 45 Millionen Euro zu. Für die weiteren prozentualen Steigerungen von 55 auf 58 Prozent im Jahr 2021 setzt das Land zunächst die vom Bund für eine Beitragsfreiheit in Aussicht gestellten Mittel ein. Auch die darüber hinaus vom Bund für Investitionen und zur Steigerung der Qualität zur Verfügung gestellten Mittel werden ungeschmälert an die Kommunen weitergereicht.

    Finanzminister Reinhold Hilbers erklärte, dass das Land damit an seine Grenzen gehe. Er habe immer versichert, dass die Beitragsfreiheit nicht auf Kosten der Kommunen umgesetzt werde. Dafür sorge dieser faire Kompromiss. Das Land habe sich kräftig bewegt. Aber auch die zusätzlichen Bundesmittel hätten einen Beitrag geleistet. Im Ergebnis werde das Land finanziell nicht überfordert und zugleich den Interessen der Kommunen Rechnung getragen.

    Bildung dürfe kein Luxusgut sein und genau deshalb entfielen nunmehr die Gebühren für den Kindergartenbesuch, resümierte Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Mit der Beitragsfreiheit im Kindergarten schafften das Land und die Kommunen mehr Bildungsgerechtigkeit. Das Land dürfe und wolle es sich nicht leisten, auch nur ein Kind und dessen Talente ungefördert zu lassen, betonte der Minister. Vielmehr werde es nun allen Betroffenen leicht gemacht, gute Bildungsangebote auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Dies sei ein sehr guter Tag für die Familien in Niedersachsen, so Tonne abschließend.

    Land und Kommunen werden im Mai 2018 die Gespräche fortführen, u.a. zu den Themen Kindertagespflege, Durchführungsverordnung zum Kindertagesstättengesetz und zu Dualen Ausbildungswegen für Erzieherinnen und Erzieher.

    GCN/kg