Garbsen – Seit dem Sommer bildet der DRK-Region Hannover e. V. neben betrieblichen Ersthelfern auch Brandschutzhelfer aus. Der Fokus der Ausbildung liegt auf dem Schutz der Mitarbeiter, dem Eigenschutz sowie dem sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
In der Gemeinschaftsküche einer Firma ist die Kaffeemaschine im ständigen Betrieb. Wer morgens zuerst kommt, kocht für den gesamten Flur eine Kanne Kaffee mit, um den Start in den Tag möglichst angenehm zu gestalten. Praktischerweise verfügt die Kaffeemaschine über eine Warmhalteplatte, so dass auch der letzte Mitarbeiter morgens eine heiße Tasse genießen kann. Falls doch mal etwas Kaffee in der Morgenmüdigkeit daneben landet, steht Küchenpapier bereit, um das Malheur zu beseitigen. Denn es muss schnell gehen, damit jeder pünktlich beim Morgenmeeting ist. Eine Unachtsamkeit, die Papierrolle fällt auf die Wärmeplatte und fängt nach einigen Minuten an zu kokeln. Die Brandschutztür ist weit geöffnet, um für einen angenehmen Luftzug in den Büros zu sorgen. Dieser Luftzug facht, ähnlich wie ein Blasebalg, auch das glimmende Papier an…
Es sind Kleinigkeiten wie diese, die den Teilnehmern der Ausbildung zum Brandschutzhelfer schnell in den Sinn kommen, weiß Brandschutzausbilder Gerd Siebrand Freimuth. Der 37-Jährige bildet Mitarbeiter aus verschiedenen Firmen zum Brandschutzhelfer aus. „Vielen fällt auf, was sie bei sich im Unternehmen falsch machen, wenn wir hier darüber reden. Von verkeilten Brandschutztüren, zugestellten Fluchtwegen oder einer fehlenden Einweisung der Mitarbeiter wissen da viele zu berichten“, so Freimuth. Zum einen geschehen diese Verstöße aus Unwissen, zum anderen aus Betriebsblindheit, die sich über die Jahre eingeschlichen hat.
Quote gesetzlich vorgeschrieben
Dabei sei das Thema Brandschutz nicht nur wichtig für die Sicherheit der Mitarbeiter sondern auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. „Neben betrieblichen Ersthelfern muss es in jedem Unternehmen auch Brandschutzhelfer geben“, erklärt Lars Gaicki, beim DRK-Regionsverband für die Themen Erste Hilfe und Brandschutz zuständig. Analog zur Quote der Ersthelfer schreibt der Gesetzgeber vor, dass mindestens fünf Prozent der Mitarbeiter in der Verwaltung eine Aus- und Fortbildung zum Brandschutzhelfer absolviert haben müssen. Bei Fertigungsbetrieben sind mit zehn Prozent sogar doppelt so viele ausgebildete Personen notwendig. Im Unterschied zum Brandschutzbeauftragten, der den Brandschutz eines Unternehmens plant und überwacht, sind die Aufgaben eines Brandschutzhelfers:
- Die Kontrolle der Brandschutzeinrichtung
- Die Evakuierung (Menschenrettung) im Brandfall
- Die Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
- Die Entrauchung im Brandfall
- Alarmübungen durch eine Einweisung seitens der Feuerwehr
Der Rauch ist am gefährlichsten
Sollte es doch zu einem Brand kommen, ist das Feuer meist nicht die größte Gefahr: Weitaus mehr Verletzungen und Schäden für die Gesundheit entstehen durch den Rauch. „Nehmen wir an es ist nur ein kleines Feuer, das am Drucker entstanden ist. Oft lagert direkt daneben das Papier, dann wird es gefährlich“, warnt der Brandschutzausbilder. Denn bereits rund zehn Kilogramm brennendes Papier würden 10.000m³ Brandrauch erzeugen – genug, um eine Halle der Größe 50 x 20 x 12 Meter zu füllen. Bei kleinen Maschinenhallen oder engen Bürofluren würde es da schnell gefährlich, im dichten Rauch können bereits drei Atemzüge zu Bewusstlosigkeit führen. Prävention und das richtige Fachwissen sei daher umso wichtiger.
Seit diesem Jahr bietet der DRK-Regionsverband daher die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß §10 ArbSchG, ASR 2.2 und DGUV-Information 205-023 an. „Es war für uns eine strategische Entscheidung, das Angebot zu erweitern. Das Thema Breitenausbildung ist seit jeher eine der Kernkompetenzen des Roten Kreuzes, weshalb es für uns nur eine logische Schlussfolgerung war, das Angebot um die Ausbildung zum Brandschutzhelfer zu erweitern“, so Borchert Meuter, Fachbereichsleiter Nationale Hilfsgesellschaft. Das fünfstündige Seminar wurde so strukturiert, wie es der Anwender im Betriebsalltag braucht: Neben dem Schutz der Mitarbeiter liegt der Fokus auf dem Eigenschutz sowie dem sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. „Die Richtlinien zum Thema Brandschutz haben sich in den letzten Jahren verändert, ebenso wie die Löschtechniken. Eine Löschdecke, die viele vielleicht noch von früher kennen, kommt heute gar nicht mehr zum Einsatz“, erklärt Freimuth. Und auch das Fassungsvermögen eines normalen Feuerlöschers würden viele überschätzen: „Bei einer Füllmenge von sechs Litern, was der Standardgröße entspricht, kann man nur 10-14 Sekunden löschen.“ Daher bringt er den Teilnehmern seines Kurses bei, welche Löschmittel wann zum Einsatz kommen sollten.
Die Tipps des Brandschutzhelfer-Ausbilders für zu Hause
Rauchmelder sind mittlerweile in allen Wohnungen und Häusern gesetzlich vorgeschrieben. In der Küche empfiehlt sich stattdessen ein Wärmemelder, der nicht bei Rauch und Dampf sondern starken Temperaturveränderungen anschlägt. Um kleinere Brände selbst löschen zu können empfiehlt sich ein Löschspray, dieses ist meistens schneller griffbereit und einsetzbar als ein Feuerlöscher. Sollte es doch zu einem Brand kommen gibt es, analog zu den W-Fragen in der Ersten Hilfe, ein Schema zur Meldung eines Feuers über den Notruf 112:
Wo brennt es? Warten auf Rückfragen.
GCN/jh