Garbsen – Die Einführung einer Parkscheibenpflicht auf dem Parkplatz des Planetencenter Garbsen ab dem 15.08.2019 – notwendige Maßnahme, um Fremd- und Dauerparker fernzuhalten und ausreichend Parkplätze für Kunden bereitzuhalten
Um seinen Kunden regelmäßig ausreichend freie und kostenlose Parkplätze bieten zu können, hat sich der Grundstückseigentümer des Planetencenters am Planetenring 25-27/31-33 in Garbsen dazu entschlossen, eine Parkscheibenregelung einzuführen. Ziel der neuen Regelung ist es, Fremd- und Dauerparker fernzuhalten, die, unter anderem wegen der direkt angrenzenden Straßenbahn-Station, den in unmittelbarer Nähe liegenden öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen sowie aus den angrenzenden Wohngebieten, in zunehmendem Maße die Kundenparkplätze blockieren. Künftig ist es für die kostenfreie Nutzung des Parkplatzes von bis zu drei Stunden lediglich erforderlich, eine Parkscheibe mit eingestellter Ankunftszeit im Fahrzeug zu hinterlegen, wie es von einer Vielzahl von öffentlichen und privaten Parkplätzen bereits bekannt ist.
„Wir möchten mit dieser Maßnahme sicherstellen, dass allen unseren Kunden ein kostenfreier Parkplatz zur Verfügung steht, um ihnen einen bequemen und sicheren Einkauf zu ermöglichen. Dies war in der Vergangenheit durch die zunehmenden Fremd- und Dauerparker leider nicht immer möglich“, so Stefan Sahr, Centermanager im Planetencenter.
Die Überwachung der Parkscheibenregelung führt das Unternehmen fair parken mit Sitz in Düsseldorf durch. Im Auftrag vieler privater Immobilieneigentümer sorgt fair parken dafür, dass Kunden wieder bequem und entspannt parken können. Das flexible und transparente Konzept von fair parken setzt dabei auf die schrittweise Einführung der Parkscheibenpflicht.
So wurden auf dem Parkplatz 53 Hinweisschilder und 24 AGB Schilder gut sichtbar angebracht, um die Kunden transparent über die neue Parkplatzregelung zu informieren.
Damit Kunden ausreichend Zeit haben, sich an die neue Parkplatzregelung zu gewöhnen, gibt es zudem eine vierwöchige Einführungsphase vom 15. August bis zum 12. September 2019. In dieser Zeit werden die geschulten Mitarbeiter von fair parken die Parkplatznutzer über die Hintergründe der Parkraumüberwachung aufklären, kostenlose Parkscheiben verteilen und auf die neue Regelung hinweisen. Ab dem 12. September werden zwei weitere Wochen lang für das Parken ohne Parkscheibe bzw. Überschreiten der zulässigen Parkdauer nur eine reduzierte Vertragsstrafe abgerechnet. Erst nach Ende dieser insgesamt sechswöchigen Einführungsphase wird dann ab dem 26. September bei Verstoß gegen die Parkordnung der vollständige Betrag fällig.
„Wir möchten erreichen, dass Parkplätze wieder für den Zweck genutzt werden können, für den der Eigentümer sie zur Verfügung stellt, nämlich Kunden den Einkauf so bequem wie möglich zu machen“, erklärt Thomas Herrmann, Geschäftsführer von fair parken. Mit einer kulanten Stornierungsregelung kommt fair parken Kunden entgegen, die einmal vergessen haben, die
Parkscheibe ordnungsgemäß einzulegen. „Wenn der betroffene Fahrer nachweisen kann, dass sie oder er zum entsprechenden Zeitpunkt einkaufen war, gibt es klare Kulanzregelungen“, versichert Herrmann. Als Nachweis gilt z.B. ein Kassenbeleg des Einkaufs. Dazu ist das Service-Team von fair parken telefonisch unter 0211 95 43 37 11 von Montag bis Samstag direkt zu erreichen. Alternativ ist auch eine Kontaktaufnahme per Email unter [email protected] möglich. Auch die fair parken Mitarbeiter vor Ort – zu erkennen an ihrer blauen Dienstkleidung – sind Ansprechpartner für alle Rückfragen.
Die Kunden des Planetencenters können sich u.a. auch eine Parkscheibe in den einzelnen Geschäften aushändigen lassen. Zusätzlich werden von Donnerstag bis Samstag regelmäßig Parkscheiben im Planetencenter verteilt. Auch das EDEKA-Center hält ausreichend Parkscheiben für seine Kunden bereit.
Die zugelassenen elektronischen Parkscheiben werden auch akzeptiert. Beim Parken auf den Schwerbehinderten-Parkplätzen werden die gemäß der rechtlichen Bestimmungen, blauen Behinderten-Ausweise akzeptiert. Der orange Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, jedoch zu einer Überschreitung der Parkdauer. Bei offenen Fragen kann das Personal gern angesprochen werden.
Über fair parken
Parkraum-Dienstleistungen sorgen dafür, dass Parkplätze wieder für den Zweck genutzt werden können, für den sie der Eigentümer zur Verfügung stellt. Besonders Märkte in Innenstadtlagen oder auch in der Nähe von Nahverkehrsanbindungen leiden unter der zunehmenden PKW-Dichte und den damit einhergehenden „Fremdparkern“. Die Herausforderungen bestehen vor allem darin, die Verfügbarkeit von Parkplätzen für die Kunden durch ein professionelles Bewachungsmanagement zu erhöhen. Das von Thomas Herrmann gegründete Düsseldorfer Unternehmen fair parken hat deshalb besondere Prozesse entwickelt, die auf einem differenzierten Umgang mit dem sensiblen Thema basieren. Dazu gehört ein in Zusammenarbeit mit Wahrnehmungsspezialisten entwickeltes Beschilderungs- und Servicekonzept, dem individuelle und auf die jeweiligen Stellflächen zugeschnittene Parkraumlösungen zugrunde liegen.