Garbsen – Die Corona-Krise hat erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung – und auf erwerbstätige Menschen. Viele von ihnen erleiden zumindest vorübergehend deutliche Einkommenseinbußen. Region und Landeshauptstadt Hannover richten deshalb einen gemeinsamen Fonds ein, den Corona-Sozialfonds. Um besondere soziale Härten zu vermeiden, werden 750.000 Euro bereitgestellt. 250.000 Euro trägt die Stadt, 500.000 Euro die Region.
Der Corona-Sozialfonds ist für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hannover und der 20 Umlandkommunen in der Region gedacht, die als Kurzarbeiterinnen, Solo- Selbstständige, Freiberufler oder Kleinunternehmerinnen (bis zu drei Beschäftigte) oder Arbeitslose während der Corona-Pandemie unmittelbar von einem individuellen Notfall betroffen sind, in dem alle anderen Hilfeleistungen oder Einzelfallhilfen nicht greifen.
„Die Verwaltungsspitzen der Landeshauptstadt und der Region Hannover sind sich ihrer Verantwortung für ihre Einwohnerinnen und Einwohner, die sich in einer derartigen Notsituation befinden, bewusst. Besonders Familien – vor allem mit Kindern – sind in hohem Maße gefährdet, wenn die oder der Hauptverdienende ausfällt. Hier ist schnelle, unbürokratische Hilfe gefragt. Wir hoffen mit diesem Fonds, soziale Not zu lindern oder zu vermeiden“, erläutert Oberbürgermeister Belit Onay.
„Die Corona-Pandemie hat gravierende Folgen auf das Leben aller Menschen in der Region Hannover. Der neue Fonds soll – wenn andere Hilfen nicht greifen – mit einer schnellen Einmalzahlung dort Abhilfe verschaffen, wo die Krise die eigene Existenz besonders bedroht. Mit dem Fonds wollen wir den Einwohnerinnen und Einwohnern in der gesamten Region helfen, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden“, ergänzt Regionspräsident Hauke Jagau.
„In der Corona-Krise kann es Situationen geben, in denen die Leistungen des Jobcenters nicht ausreichend sind. Hier ist der Corona-Sozialfonds eine gute Möglichkeit, um kurzfristig und unbürokratisch zu helfen“, so der Geschäftsführer des Jobcenters Region Hannover, Michael Stier.
Voraussetzung für die Unterstützung aus dem Fonds ist, dass bereits alle gesetzlichen Leistungsansprüche ausgeschöpft sind, dass es sich um besondere Härtefälle und atypische Lebenssituationen handelt und dass die Notlage glaubhaft begründet und belegt werden kann. Die Höhe der Unterstützung kann im Einzelfall bis zu 1.500 Euro betragen.
Über die Gewährung der Hilfe wird durch den Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover zusammen mit dem Fachbereich Soziales der Region Hannover entschieden.
GCN/la