Polizei Garbsen: Reizgas in Treppenhaus versprüht und Widerstand und tätlicher Angriff gegen Polizeibeamte

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Garbsen – Hier die Polizeimeldungen vom Wochenende in Garbsen.

Reizgas in Treppenhaus versprüht

Am Samstag, 13.06.20, gegen 12:00 Uhr, meldeten Anwohner aus einem Mehrfamilienhaus im Bärenhof im Stadtteil Auf der Horst, dass im dortigen Treppenhaus ein beißender Geruch vorhanden sei. Die eingesetzte Funkstreifenbesatzung konnte vor Ort den typischen Geruch von Pfefferspray wahrnehmen, so dass davon auszugehen ist, dass ein bislang unbekannter Täter aus unbekanntem Grund ein solches Mittel im Haus versprüht haben dürfte. Insgesamt klagten 12 Bewohner des Hauses über leichte Reizungen der Atemwege, wobei ärztliche Behandlungen zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich waren. Durch Belüftung des Treppenhauses konnte Abhilfe geschaffen werden. Ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen unbekannt wurde eingeleitet. Mögliche Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Garbsen unter Tel. 05131-7014515 zu melden.

Widerstand und tätlicher Angriff gegen Polizeibeamte

Am Samstag, 13.06.20, gegen 22:40 Uhr, kam es in der Döbbeckestraße im Ortsteil Havelse zu lautstarken Streitigkeiten zwischen drei jungen Frauen, woraufhin die Polizei alarmiert wurde. Zwei eingesetzte Funkstreifenbesatzungen konnten die Personen voneinander trennen, wobei sich eine erheblich alkoholisierte 20jährige aus Hannover nicht beruhigen ließ. Da diese sich trotz guten Zuredens weiterhin aggressiv zeigte und ankündigte, weitere Auseinandersetzungen mit ihren Kontrahentinnen suchen zu wollen, sollte die Frau in Gewahrsam genommen werden. Daraufhin beleidigte diese die eingesetzten Beamten, trat um sich und biss einer Polizeibeamtin in einen Finger und ins Bein, wobei die Polizeibeamtin leicht verletzt wurde. Weil die junge Frau bei der Fesselung ebenfalls leicht verletzt wurde, wurde sie mit einem Rettungswagen einem Krankenhaus zugeführt, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde. Die 20jährige erwartet nun ein Strafverfahren wegen Beleidigung, Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

GCN/bs