Garbsen/Region Hannover – Das Gesundheitsamt der Region Hannover muss zugeben: Die Betreuung der Schulen in der Corona-Krise klappt nicht mehr so, wie es normalerweise sein sollte. Deshalb ist ein Schreiben (E-Mail) der Region Hannover an alle Schulen in der Region gegangen, indem eine entsprechende Handlungsfreiheit für Schulleitungen erörtert wird. Die Information an die Schulen erfolgt wenn: Das Gesundheitsamt schickt jetzt an alle Schulen, in denen ein Indexfall gemeldet wird, vorab eine Info-Mail mit den entsprechenden Informationen.
Das Gesundheitsamt der Region Hannover kommt mit der Bearbeitung von Corona-Infektionen an den Schulen nicht mehr nach. Es gelingt nicht mehr, alle Schulen, die Fälle melden, sofort telefonisch zu kontaktieren. Es ist auch nicht mehr gewährleistet, dass die Schulen telefonisch direkt bei der Behörde durchkommen. Deshalb werden Schulen jetzt autorisiert, auch ohne direkte Anordnung der Behörde das Distanzlernen (Szenario B) mit wechselndem Unterricht zu gehen, wenn gewisse Vorraussetzungen dieses erforderlich machen. Im Schreiben heisst es
Enge Kontaktpersonen (K1) sind dann folgende Personen:
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die sich mindestens 30 Minuten innerhalb eines Radius von 1,5 Meter um die positiv getestete Person aufgehalten haben, unabhängig davon, ob ein/e Mund-Nasen-Schutz/-Bedeckung getragen wurde.
- Des Weiteren gelten alle Schülerinnen und Schüler als K1-Kontaktpersonen, welche im jeweiligen Klassenraum keine oder nicht durchgehend eine/e Mund-Nasen-Bedeckung/-Schutz getragen haben.
- Sollte die positiv getestete Person keine/n Mund-Nasen-Bedeckung/-Schutz getragen haben, wird die gesamte Klasse als K1 klassifiziert.
Dennoch kann es in Ausnahmefällen sowohl jetzt als auch zukünftig zu einer Ausweitung der Quarantänemaßnahmen kommen und ein Wechsel in das Szenario B (Schule im Wechselmodell) erforderlich machen. Dies sind: Hierbei Achtung Quarantäne und Szenario B dürfen nur von den Gesundheitsämtern angeordnet werden, aber das Distanzlernen und das Nachhause schicken von Schülern/innen und Lehrern/innen kann im dringenden Fall, wenn das Gesundheitsamt nicht erreichbar ist, angeordnet werden.
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte tragen während des Unterrichts nicht durchgehend eine/n MNB/MNS.
- Die Durchführung des Lüftungskonzeptes 20-5-20 ist nicht gegeben.
- Allgemeine Hygienemaßnahmen insbesondere Händehygiene oder Hustenetikette werden nicht eingehalten.
- Einhaltung des Kohortenprinzips kann nicht gewährleistet werden.
Können diese genannten Kriterien im Einzelnen nicht erfüllt werden, muss das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme im Sinne des § 13 Abs. 2 der aktuellen Niedersächsischen Corona-VO anordnen. Damit ist der der Wechsel in das Distanzlernen anhand der uns von Ihnen vorgelegten Informationen durch die Schule zeitnah zu vollziehen. Nach Ablauf der Quarantänezeit von 14 Tagen nach letztem Kontakt zum Indexfall obliegt es der Schule, in das Szenario A zurückzukehren.
Bisher durften die Schulleiter die Schüler nur dann in das Modell mit halbierten Klassen (Szenario B) schicken, wenn es eine offizielle Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes gab. Eine zusätzliche Voraussetzung dafür war auch, wenn der Inzidenzwert von 100 überschritten wird – das ist in Garbsen zur Zeit (Stand gestern) der Fall, ebenso in der Region Hannover. Dieser Wert allein scheint jetzt aber kein Kriterium für Szenario B zu sein.
Hier können Sie die aktuellen Regeln des Kultusministeriums einsehen.
Positiv ist, dass keine Schule in die Handlungsunfähigkeit rutschen kann, weil die Schulleiter nun mehr Handlungsfreiheit haben und wichtige Entscheidungen ohne das Gesundheitsamt treffen können.
GCN/bs