Garbsen/Region Hannover – Die Corona-Regeln in Hannover und der Region werden weiter gelockert. Der Inzidenzwert lag gestern laut Robert-Koch-Institut am fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 35.
Die Region Hannover hat die entsprechende Verfügung bereits verfasst, die am Freitag gültig wird.
Diese Freiheiten können wir bei einer Inzidenz unter 35 genießen:
Schulen und Kitas
In den Kitas entfallen die freiwilligen Testungen. An den Schulen müssen sich Schüler, Lehrer und andere Mitarbeiter/innen dagegen weiterhin zweimal wöchentlich testen. An den weiterführenden Schulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht; die Maskenpflicht in anderen Bereichen der Schulen bleibt dagegen bestehen.
Private Treffen – Kontakte
Hier gibt es keine großen Änderungen. Erlaubt bleiben weiterhin Treffen von bis zu zehn Personen aus höchstens drei Haushalten, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden.
Einzelhandel
Geschäfte können wieder vollständig öffnen, die Zugangsbeschränkungen für Kunden entfallen. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Die Testpflicht ist bereits entfallen (Inzidenz unter 50)
Private Feiern
Private geschlossene Feiern sind im Außen- wie auch im Innenbereich von Gaststätten erlaubt – mit bis zu 100 Personen. Alle Gäste müssen einen negativen Test vorweisen. Die Maskenpflicht abseits der Tische bleibt bestehen.
Clubs und Diskotheken
Bars und Clubs dürfen wieder öffnen – mit der Hälfte ihrer üblichen Kapazität. Gäste müssen einen Negativtest vorweisen. Anders als in der Corona-Verordnung am Montag zunächst geregelt, gilt auf der Tanzfläche nun allerdings doch eine Maskenpflicht. Die Corona-Verordnung des Landes wird in diesem und einigen anderen Details noch einmal angepasst.
Gastronomie innen und außen
Restaurants können zusätzlich zum Außenbereich ihre Innenräume wieder komplett öffnen. Kapazitätsbeschränkungen und Testpflicht entfallen ebenso wie die Sperrstunde um 23 Uhr. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht, bis der Sitzplatz eingenommen ist oder wenn dieser verlassen wird
Freizeitsport und Fitnessstudios
Sportanlagen können mit einem Hygienekonzept komplett öffnen, inklusive Duschen und Umkleiden. Zuschauer sind in beschränkter Anzahl wieder zugelassen. Auch Kontaktsport in der Halle ist wieder möglich. Die Testpflicht für Sportler und Betreuer beim Hallensport und in Fitnessstudios entfällt.
Schwimm-und Hallenbäder sowie Saunen und Solarien
Auch Hallenbäder dürfen neben den Freibädern wieder für die Allgemeinheit öffnen. Ebenso dürfen Saunen wieder öffnen. In Solarien entfällt die Testpflicht, allerdings gilt vor und nach der Bestrahlung eine Maskenpflicht.
Klicken Sie auf den Link um den niedersächsischen Stufenplan einzusehen.
083 – Anlage – Stufenplan ab 31-05-2021
Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge wieder über den Wert von 35 oder 50, werden die Auflagen wieder verschärft. Ab einem Inzidenzwert von 100 greift die Bundesnotbremse.
GCN/bs