Garbsen – Seit Samstag, 16. Oktober 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover wieder über 50. Am heutigen Donnerstag beträgt sie laut RKI 63,2 und überschreitet den Schwellenwert von 50 damit am fünften Werktag in Folge. Der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen folgend wird die Region Hannover daher eine Allgemeinverfügung erlassen, die diese Überschreitung feststellt.
Ab Samstag, 23. Oktober 2021, gelten damit wieder die 3G-Regeln für:
- die Teilnahme an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern
- die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden
- die Nutzung einer Beherbergungsstätte
- Gastgewerbliche Betriebe wie Gaststätten, Restaurants oder Bars
- die Entgegennahme einer Dienstleistung eines Betriebs der körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen
„Wir haben im Moment eine Art Seitwärtsbewegung in der Infektionsentwicklung. Weder steigen, noch fallen die Zahlen in besonderem Maße. Die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover pendelt seit geraumer Zeit um die 50“, sagt Gesundheitsdezernentin Cora Hermenau. Die gute Nachricht sei, dass die Region damit aktuell unter dem deutschlandweiten Schnitt liege. Auf der anderen Seite sehe sie auch, dass es für die Einwohnerinnen und Einwohner schwierig sei, immer im Blick zu behalten, was gerade gelte. „Erst vor einer Woche wurde die Verpflichtung zu 3G aufgehoben, weil wir unter 50 lagen, jetzt müssen wir wieder umschwenken. Das ist nicht ideal, aber wir folgen damit der Landesverordnung.“
Sie empfehle Gastronomiebetreiben und Sportstätten, grundsätzlich bei 3G zu bleiben. „Dass die 3G-Regeln eine effiziente Methode sind, das Virus nicht weiterzutragen, haben die letzten Monate gezeigt. Das Ziel ist es, schnellstmöglich die Fallzahlen zu senken. Die 3G-Regeln sind eine Einschränkung, die nicht nur vertretbar, sondern auch vernünftig und angemessen sind. Danke an all diejenigen, die die Regeln akzeptieren und sich nach ihnen richten. Uns allen ist daran gelegen, die Einschränkungen möglichst klein zu halten.“
Gleichzeitig appelliert Hermenau an die Impfbereitschaft: „In der ersten Wochenhälfte haben sich bei den mobilen Impfteams im Tagesschnitt bereits 279 Menschen einen Impfschutz geholt. Die Impfung ist nach wie vor die effizienteste Methode, sich gegen das Coronavirus zu schützen – und übrigens auch die einfachste. Wer den vollständigen Impfschutz hat, muss sich keine größeren Gedanken mehr machen, ob aktuell 3G-Regeln gelten sind oder nicht.“
GCN/bs