Garbsen – Die Niedersächsische Landesregierung hat sich am Samstag darauf verständigt, am kommenden Montag eine Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vorzunehmen und am Dienstag in Kraft zu setzen.
Danach soll ab Dienstag, dem 21. Dezember, im gesamten niedersächsischen Einzelhandel für alle Kundinnen und Kunden die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten. Eine Unterscheidung zwischen Geschäften des täglichen Bedarfs und anderen Einzelhandelsgeschäften soll es dabei nicht geben. Lediglich Beschäftigte des Einzelhandels, die durch Abstand und Aerosolbarrieren geschützt sind, können statt der FFP2-Maske auch weiterhin eine medizinische, sogenannte „OP-Maske“ tragen.
Die Landesregierung reagiert damit auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom vergangenen Donnerstag, der die bis dahin geltende 2G-Regel im Einzelhandel außer Vollzug gesetzt hat.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Die FFP2-Maske bietet einen sehr hohen Schutz vor einer Corona-Infektion. Das halte ich vor allem für die Beschäftigten im Einzelhandel für wichtig. Mit der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für den gesamten Einzelhandel setzen wir das um, was an Schutzmaßnahmen für diesen Bereich nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts noch rechtssicher machbar ist. Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass die 2G-Regel hier ein noch höheres Schutzniveau geboten hätte, aber das Thema ist jetzt bis auf Weiteres vom Tisch. Auch zukünftig bleibt es den Einzelhändlerinnen und -Händlern selbstverständlich möglich, den Zutritt zu ihren Geschäften im Rahmen des Hausrechts auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken. Angesichts der zu erwartenden Omikron-Welle appelliere ich an alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die derzeitige Situation ausgesprochen ernst zu nehmen und sich sehr vorsichtig und achtsam zu verhalten. Wir können alle gemeinsam dazu beitragen, die Ausbreitung der Variante zu verlangsamen, indem wir unsere persönlichen Kontakte reduzieren und vorsichtig bleiben.“
GCN/bs