Zukunftstag 2022 am 28. April / Minister Tonne: „Ein echtes Win-Win-Angebot für Schülerinnen, Schüler und Betriebe“

Garbsen – Am 28. April 2022 findet auch in Niedersachsen der diesjährige „Zukunftstag für Jungen und Mädchen“ statt. Unternehmen und Institutionen sind dazu aufgerufen und gebeten, Schülerinnen und Schülern in den Jahrgängen 5 bis 9 Angebote zur Berufsorientierung zu machen. Die Schulen wiederum sind gebeten, Schülerinnen und Schülern die Teilnahme zu ermöglichen. Ergänzend können die Schulen auch eigene Projekte zur beruflichen Orientierung anbieten oder alternativ die Thematik in den Fachunterricht einbinden.

„Der Zukunftstag ist ein echtes Win-Win-Angebot“, appelliert Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne sowohl an Schülerinnen und Schüler als auch an Unternehmen, den Zukunftstag am 28. April zu nutzen und fügt an: „Schülerinnen und Schüler haben so die Gelegenheit, einen Beruf zu finden, der ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht; Unternehmen haben hier die Chance, frühzeitig motivierte junge Menschen zu erreichen und damit auch dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Seit 2001 wird in Deutschland im Rahmen eines bundesweiten Aktionsprogramms regelmäßig der sogenannte „Zukunftstag” durchgeführt. Ziel ist es, den Mädchen und Jungen eine große Vielzahl von Berufen näherzubringen.

Niedersachsen unterstützt diese Möglichkeit der Berufsorientierung mit einem „Zukunftstag für Jungen und Mädchen“ für die Jahrgänge 5 bis 9 an den allgemein bildenden Schulen. 2020 musste der „Zukunftstag für Jungen und Mädchen“

pandemiebedingt abgesagt werden, im vergangenen Jahr wurde er überwiegend digital durchgeführt. In diesem Jahr ist ein Zukunftstag in Präsenz geplant. Unternehmen und Institutionen sind jedoch gebeten, als „Plan B“ bei entsprechender Pandemielage auch ein digitales Angebot vorzubereiten.

Seit 15. März 2022 gilt zudem in bestimmten Einrichtungen  eine Impfpflicht. Sie schließt neben dem medizinischen bzw. Pflege- und Betreuungspersonal, einschließlich zusätzlicher Betreuungskräfte nach § 53b SGB IX, auch alle anderen dort tätigen Personen ein. Also auch Schülerinnen und Schüler, die ein Schülerbetriebspraktikum in einer Einrichtung wie Arztpraxis oder Krankenhaus absolvieren.

Weitere Informationen zum „Zukunftstag für Jungen und Mädchen“ in Niedersachsen gibt es online hier. Auf den bundesweiten Webseiten zum Girls’Day und Boys’Day gibt es zudem allgemeine Infos sowie einen Angebots-Radar, über den Schülerinnen und Schüler Angebote von Unternehmen und Institutionen in ihrer Region finden.

GCN/Cu