Garbsen – Die Stadt Garbsen sucht Freiwillige, die in der Amtsperiode 2024 bis 2028 das Ehrenamt eines Schöffen übernehmen möchten. Schöffe werden kann jeder deutsche Staatsbürger zwischen 25 und 69 Jahren. Weiterhin sollte sich der Wohnsitz in Garbsen befinden und eine Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe nicht vorliegen.
Im Namen des Volkes werden jährlich Tausende von Urteilen gesprochen. Neben den Berufsrichtern ist durch die Schöffen auch das Volk am Richtertisch vertreten. Sie wirken als gleichberechtigte Richter an der Feststellung der Täterschaft und Festsetzung der Strafe mit.
Die Vorentscheidung über die Auswahl der Schöffen trifft der Rat der Stadt Garbsen, die Berufung erfolgt durch das Amtsgericht. Einsatzorte sind das Amtsgericht in Neustadt und das Landgericht in Hannover.
Interessierte können sich bis zum 12. Februar bei der Stadt Garbsen melden. Ansprechpartner in der Ordnungsabteilung ist Emerson-Volker Krischanitz, Telefon (0 51 31) 70 72 47. Ein Bewerbungsformular ist auch auf der Internetseite der Stadt Garbsen unter www.garbsen.de erhältlich. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Landesverbands der Schöffen Niedersachsen/Bremen sowie der Stadt Garbsen und auf https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/informationen_und_download/informationen_schoeffen/informationen-fuer-schoeffen-58717.html.
GCN/bs