Ladendiebstahl, Fahren ohne Führerschein und weitere Straftaten

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Garbsen – Hier die presserelevanten Polizeimeldungen der Polizeiinspektion Garbsen vom Wochenende, bis einschl. Sonntag, 02.04.23 09:28 Uhr.

Ladendiebstahl 

Auf der Horst Im Bereich des Planetenring kam es am 31.03.2023, gegen 13:30 Uhr zu einem Ladendiebstahl durch 3 Beschuldigte (weiblich, 32 Jahre, aus Seelze; weiblich, 19 Jahre, aus Visbek, weiblich, 20 Jahre, aus Visbek). 

Diese entwendeten gemeinsam unter Zuhilfenahme von drei Einkaufstrolleys Nahrungsmittel und Süßigkeiten im Wert von 130 Euro. Bei der Durchsuchung konnte weiteres Diebesgut im Wert von circa 630 Euro aufgefunden werden. Dieses konnte vier vorangegangenen Ladendiebstählen zugeordnet werden. 

Es wurden fünf Strafanzeigen wegen gewerbsmäßigem Ladendiebstahl eingeleitet. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurden die Beschuldigten entlassen. 

Verstoß Pflichtversicherung und Fahren unter dem Einfluss von Alkohol 

Garbsen-Mitte Am 01.04.2023, gegen 14:50 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte in der Märchenstraße einen E-Scooter Fahrer. Dieser war aufgefallen, da das Versicherungskennzeichen nicht in der aktuell gültigen Farbe „schwarz“, sondern in der Farbe „grün“ ausgefertigt war. 

Die Überprüfung bestätigte den Verdacht und es wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Zudem stand der 47-jährige Fahrer aus Berenbostel offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol (0,84 Promille). 

Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen dem Fahren unter dem Einfluss von Alkohol eingeleitet.

2x Fahren ohne Fahrerlaubnis 

Berenbostel Am 02.04.2023, gegen 03:40 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte im Zollweg einen Pkw (Mercedes). Die 28-jährige Fahrerin aus Berenbostel konnte keinen Führerschein vorweisen. Auf Nachfrage gab diese schließlich an, dass sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und gerade dabei sei, diese zu machen. 

Ihr wurde das Führen sämtlicher führerscheinpflichtiger Fahrzeuge untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. 

Während der Kontrolle erschien der 23-jährige Lebensgefährte (aus Berenbostel) der Beschuldigten vor Ort. Dieser hatte den Sachverhalt mitbekommen und wollte den Pkw von der Straße entfernen. Vor den Augen der Polizeibeamten fuhr dieser den Pkw zur Seite. 

Bei einer anschließenden Überprüfung wurde festgestellt, dass auch der Lebensgefährte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Auch ihm wurde das Führen sämtlicher führerscheinpflichtiger Fahrzeuge untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. 

GCN/bs