Garbsen/Region Hannover – Allgemeinverfügung zur Bewässerungs-Einschränkung ist in Kraft getreten – bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen. Ab dem 6. Juli dürfen Flächen ab 24 Grad nur zeitlich eingeschränkt bewässert werden.
Die von der Region Hannover verfügte Allgemeinverfügung zur zeitlichen Einschränkung der Bewässerung von Flächen zur Tageszeit der höchsten Verdunstung trat am Donnerstag, 6. Juli 2023, in Kraft. Sie regelt, dass ab einer Temperatur von mehr als 24 Grad Celsius in der Zeit von 11 bis 18 Uhr land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze nicht bewässert werden dürfen. Das gilt sowohl für Trinkwasser, als auch Brunnenwasser und Wasser aus öffentlichen Teichen, Seen und Kanäle. Hintergrund ist die anhaltende außergewöhnliche Trockenheit und die historisch niedrigen Grundwasserstände in der Region Hannover.
Umweltdezernent Jens Palandt begründet die Entscheidung: „Seit Bekanntwerden der Pläne haben wir einen intensiven Austausch zum Beispiel mit dem Landvolk und verschiedenen Sportvereinen und -verbänden geführt. Dabei wurde uns deutlich gemacht, dass die Einschränkungen grundsätzlich akzeptiert werden, aber natürlich auch Veränderungen mit sich bringen. Diese sind aber notwendig und derzeit noch das mildeste Mittel“. Die Einschränkung der Beregnung, stellt Palandt klar, richte sich ausschließlich gegen die Verschwendung von Wasser. „Wir verbieten niemandem, Pflanzen oder Grünflächen zu bewässern. Aber es ist erwiesen, dass an heißen Tagen mit mehr als 24 Grad in den Mittags- und Nachmittagsstunden mehr als 80 Prozent des Wassers verdunstet und den bewässerten Flächen nicht mehr nützt – das ist Verschwendung, die wir uns nicht leisten können.
Maßgeblich für das Inkrafttreten der Beregnungsbeschränkung sind die Daten der Flughafen-Wetterstation Langenhagen, die unter folgendem Link abgerufen werden können:https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort/niedersachsen_bremen/hannover/_node.html
Die Allgemeinverfügung wird vorerst bis zum 30. September 2023 gelten, Der komplette Text der Verfügung ist ab sofort unter https://bekanntmachungen.region-hannover.de/allgemeinverfuegungen einsehbar. Bei Verstoß drohen Strafen bis zu 50.000 Euro.
GCN/bs