Garbsen – Exhibitionist festgenommen, Vorfälle mit E-Scooter Fahrer – Schützenfest Osterwald friedlich- Hier die presserelevanten Polizeimeldungen der Polizei Garbsen vom Wochenende, bis einschl. Sonntag, 10 Uhr.
Exhibitionist festgenommen Schloß Ricklingen
Am Samstag gegen 22:30 Uhr ist ein Mann aus Garbsen in der Straße Große Rehre mit einer heruntergelassenen Hose an einem 14-jährigen, weiblichen Opfer vorbeigegangen und hat sein Genital gezeigt. Nach Hinweisen des Vaters des Opfers konnte der Täter noch in Tatortnähe vorläufig festgenommen werden. Der Täter wurde der PI Garbsen zugeführt. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Täter aufgrund fehlender Haftgründe entlassen.
Während der Sachverhaltsaufnahme meldeten sich weitere minderjährige Jugendliche und gaben Hinweise auf ähnliche Vorfalle an den Vortagen. Gegen den Mann wurden Verfahren wegen exhibitionistischen Handlungen eingeleitet. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Sachdienliche Hinweise können in der PI Garbsen unter 05131-7014515 gegeben werden.
Ein E-Scooter Fahrer gestürzt und ein E-Scooter Fahrer unter Alkoholeinfluss angehalten Havelse
Eine 35-jähriger Garbsener ist am Samstagnachmittag mit seinem E-Scooter beim Queren der Hannoverschen Straße Höhe Einmündung Im Ostereschfeld ins Schlingern geraten und ist gestürzt. Dabei zog sich dieser eine schwere Beinverletzung zu und musste mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht werden.
Couragierte Ersthelfer kümmerten sich um den Fahrer bis zum Eintreffen der Polizei und des Rettungsdienstes.
Berenbostel
In der Straße Im Rehwinkel konnten Polizeibeamte am Samstagabend gegen 21:20 Uhr einen 50-jährigen Garbsener mit seinem E-Scooter stoppen. Dieser war sichtlich alkoholisiert und pustete 3,2 Promille vor Ort. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt wurde untersagt. Im Anschluss wurde der Fahrer entlassen. Dieser muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Folgende Promillegrenzen gelten für Elektroroller-Fahrer: Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Schützenfest Osterwald O.E
Die Polizei zieht für den Freitag- und Samstagabend eine positive Bilanz. Mehrere hunderte Besucher feierten friedlich auf dem Schützenfest. Die Polizei Garbsen war Samstagabend mit zusätzlichen Beamten vor Ort präsent. Zu polizeilichen Einsätzen ist es nicht gekommen.
GCN/bs