Betrügerische E-Mails in Garbsen im Umlauf – Stadt Garbsen warnt vor falschem Inkasso

Dieses Symbolbild wurde mit KI erstellt/GCN

Garbsen – Betrügerische E-Mails in Garbsen im Umlauf – Stadt Garbsen warnt vor falschem Inkasso

Derzeit kursieren in Garbsen betrügerische E-Mails, die von einen Unternehmen namens COEO-Inkasso stammen. In den Nachrichten wird behauptet, es gebe einen Vertrag mit der Stadt Garbsen zur Eintreibung offener Parkbußgelder. Um Druck aufzubauen, wird ein „Nachlass von 50 Prozent“ angeboten – vorausgesetzt, die angeschriebenen Personen bestätigen, betroffen zu sein und „die Angelegenheit zu klären“. Besonders perfide: Die Mails enthalten teilweise korrekte Adressdaten der Empfänger und wirken dadurch seriös. Die Stadt warnt eindringlich: Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Stadt widerspricht deutlich

Die Stadt Garbsen arbeitet weder mit dem genannten Unternehmen noch mit anderen Inkassobüros zur Eintreibung von Verwarnungs- oder Bußgeldern im Zusammenhang mit Parkverstößen zusammen. Zahlungen an die Stadt erfolgen ausschließlich über offizielle Bescheide.

So gehen Betroffene richtig vor

  • Nicht antworten. Reagieren Sie nicht auf die Mail und klicken Sie keine Links an.

  • Keine Daten preisgeben. Geben Sie weder persönliche Informationen noch Zahlungsdaten weiter.

  • Nicht zahlen. Überweisen Sie kein Geld und bestätigen Sie nichts.

  • Vorfall melden. Wenden Sie sich umgehend an die örtliche Polizei und leiten Sie die E-Mail weiter bzw. zeigen Sie den Vorgang an.

Woran Sie Betrugs-Mails erkennen

  • Unaufgeforderte Kontaktaufnahme zu angeblichen „Parkbußgeldern“ über E-Mail statt per Bescheid

  • Lockangebote wie „50 % Nachlass“ bei schneller Reaktion

  • Aufforderung, auf Links zu klicken oder persönliche Daten zu bestätigen

  • Absenderadresse und Impressum wirken unklar oder widersprüchlich

Hintergrund

Laut Stadtverwaltung zielen die betrügerischen Schreiben darauf ab, Vertrauen zu erschleichen – unter anderem, indem reale Adressdaten verwendet werden. Amtliche Schreiben der Stadt zu Verwarnungs- oder Bußgeldern erfolgen nicht per E-Mail mit Zahlungsaufforderung und nie über Inkassobüros.

GCN/bs