Region Hannover verhängt Aufstallungspflicht: Vogelgrippe breitet sich aus – Geflügel ab 50 Tieren muss in den Stall

Dieses Symbolbild wurde mit KI erstellt/GCN

Garbsen/Region Hannover – Region Hannover verhängt Aufstallungspflicht: Vogelgrippe breitet sich aus – Geflügel ab 50 Tieren muss in den Stall

Die Region Hannover reagiert auf die steigende Zahl von Vogelgrippe-Fällen in Deutschland und hat eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen. Ab dem 31. Oktober 2025 gilt: Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren müssen ihre Bestände bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter speziell gesicherten Schutzvorrichtungen halten.

Betroffen sind alle Geflügelarten, darunter Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Wachteln und Laufvögel. Zulässig sind überdachte Bereiche mit seitlicher Absicherung gegen Wildvögel. Falls Netze oder Gitter verwendet werden, darf die Maschenweite maximal 25 Millimeter betragen, um jeden Kontakt zu Wildvögeln auszuschließen.

Ausnahmen möglich – Antrag erforderlich
In begründeten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, etwa wenn die Stallpflicht die artgerechte Haltung erheblich einschränkt. Voraussetzung ist, dass andere Schutzmaßnahmen Kontakt zu Wildvögeln weitgehend verhindern. Anträge können telefonisch unter 0511/616-22095 oder per E-Mail an [email protected] gestellt werden.

Grundlage: hohes Risiko durch Wildvogelzug
Die Entscheidung stützt sich auf eine Risikobewertung der Region und die Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Die Region Hannover liegt im Durchzugsgebiet von Watt- und Wasservögeln und verfügt über zahlreiche Flüsse und Feuchtgebiete – ideale Rastplätze für Zugvögel und damit ein erhöhtes Eintragsrisiko für das Virus. Laut Region wurden bisher neun Fälle bei Wildvögeln bestätigt. Bundesweit sind die Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen zuletzt deutlich angestiegen.

Registrierungspflicht und Hygiene
Die Region erinnert zudem daran, dass alle Geflügelhaltungen, auch private, registriert sein müssen. Neue Meldungen sind ebenfalls über die oben genannten Kontaktwege möglich. Darüber hinaus wird auf die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen hingewiesen, um eine Einschleppung des Virus in Bestände zu verhindern.

Für Geflügelhalter in der Region – auch in Garbsen – bedeutet die Verfügung eine deutliche Verschärfung der Schutzmaßnahmen, die laut Behörden jedoch notwendig ist, um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen.

GCN/bs