Wahlwerbung zur Kommunalwahl 2026 auf Garbsen-City-News – das müssen Leser/innen jetzt wissen

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Garbsen – Wahlwerbung zur Kommunalwahl 2026 auf Garbsen-City-News – das müssen Leser/innen jetzt wissen. Transparenz, Kennzeichnung und klare Trennung von Redaktion und Werbung.

Im Vorfeld der Kommunalwahl 2026 nimmt die politische Berichterstattung auf lokaler Ebene spürbar zu. Auf Garbsen-City-News werden in dieser Zeit  sowohl redaktionelle Inhalte zur Kommunalwahl als auch ggf. politische Wahlwerbung von Parteien sowie von Kandidatinnen und Kandidaten veröffentlicht.

Dieser Beitrag erläutert, wie politische Wahlwerbung bei Garbsen-City-News gehandhabt wird, wie sie sich von redaktioneller Berichterstattung unterscheidet und nach welchen Grundsätzen Transparenz und Fairness sichergestellt werden.


Redaktionelle Berichterstattung zur Kommunalwahl

Garbsen-City-News berichtet im Rahmen seiner journalistischen Arbeit umfassend und unabhängig über die Kommunalwahl 2026. Dazu gehören unter anderem:

  • Berichte über politische Themen und kommunale Fragestellungen

  • Berichterstattung über vergangene Aktionen, Termine und Veranstaltungen von Kandidaten und Parteien

  • redaktionelle Vorstellungen von Kandidatinnen und Kandidaten

  • Einordnung kommunalpolitischer Entwicklungen und Entscheidungen

Diese Inhalte entstehen unabhängig, nach journalistischen Kriterien und ohne Einfluss durch Werbebuchungen. Sie sind Teil der regulären redaktionellen Berichterstattung und keine Werbung.


Klare Trennung zwischen Redaktion und Wahlwerbung

Ein zentrales Prinzip bei Garbsen-City-News ist die strikte Trennung von redaktioneller Berichterstattung und politischer Werbung.

Das bedeutet:

  • Redaktionelle Artikel zur Kommunalwahl sind keine Wahlwerbung

  • Wahlwerbung wird nicht in redaktionelle Beiträge integriert

  • Redaktionelle Inhalte entstehen unabhängig von gebuchten Werbeleistungen

Diese Trennung ist bewusst klar und für Leserinnen und Leser jederzeit nachvollziehbar.


Rechtlicher Rahmen für politische Wahlwerbung

Politische Werbung ist zulässig, unterliegt jedoch klaren gesetzlichen Vorgaben. Garbsen-City-News richtet sich dabei unter anderem nach der EU-Verordnung (EU) 2024/900 zur Transparenz politischer Werbung.

Diese Regelungen stellen sicher, dass politische Werbung:

  • eindeutig erkennbar ist,

  • transparent dargestellt wird,

  • und klar von redaktionellen Inhalten getrennt bleibt.

Garbsen-City-News setzt diese Vorgaben konsequent um.


Eindeutige Kennzeichnung und feste Rubrik

Um maximale Transparenz zu gewährleisten, gelten bei Garbsen-City-News klare Regeln für die Veröffentlichung politischer Wahlwerbung:

  • Beiträge mit Wahlwerbecharakter werden ausschließlich in der Rubrik „Kommunalwahl 2026“ veröffentlicht.

  • Jeder dieser Beiträge ist direkt unter dem Beitrag eindeutig als „Wahlwerbung“ gekennzeichnet.

  • Eine Veröffentlichung in anderen Rubriken oder eine Vermischung mit redaktionellen Artikeln findet nicht statt.

Damit ist für Leserinnen und Leser jederzeit eindeutig erkennbar, wann es sich um bezahlte politische Inhalte handelt.


Gleiche Möglichkeiten für alle Parteien und Kandidaten

Garbsen-City-News bietet allen Parteien sowie allen Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl 2026 die Möglichkeit, Wahlwerbung zu schalten.

Dabei gilt:

  • Die Werbeangebote stehen grundsätzlich allen politischen Akteuren offen.

  • Es gibt keine exklusiven Werbeflächen oder Sonderbehandlungen.

  • Die Bedingungen sind transparent und vergleichbar.

Ob und in welchem Umfang Wahlwerbung genutzt wird, liegt allein in der Entscheidung der jeweiligen Partei oder des jeweiligen Kandidaten.


Unterschiedliche Sichtbarkeit im Wahlkampf

Während des Wahlkampfes kann es vorkommen, dass einzelne Parteien oder Kandidaten häufiger sichtbar sind als andere.

Diese Unterschiede ergeben sich aus:

  • unterschiedlich gebuchten Werbepaketen,

  • variierenden Laufzeiten,

  • oder einer intensiveren Nutzung der angebotenen Werbemöglichkeiten.

Eine höhere Präsenz ist keine redaktionelle Bewertung, sondern ausschließlich das Ergebnis des jeweiligen Werbeumfangs.


Keine Einflussnahme auf Inhalte oder Häufigkeit

Garbsen-City-News nimmt keinen Einfluss auf Inhalte, Aussagen oder Positionen innerhalb politischer Wahlwerbung.

Das bedeutet:

  • Inhalte der Wahlwerbung werden von den Auftraggebern bereitgestellt,

  • Aussagen werden nicht redaktionell verändert oder bewertet,

  • die Häufigkeit der Veröffentlichung richtet sich ausschließlich nach der Buchung.

Die redaktionelle Berichterstattung bleibt davon unabhängig und unberührt.


Transparenz als Grundprinzip

Transparenz gegenüber den Leserinnen und Lesern hat für Garbsen-City-News einen hohen Stellenwert. Ziel ist es, politische Werbung klar einzuordnen und gleichzeitig die journalistische Unabhängigkeit deutlich sichtbar zu wahren.

Dazu gehören:

  • eindeutige Kennzeichnungen,

  • eine klare thematische Zuordnung,

  • sowie die konsequente Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.


Zusammenfassung:

Garbsen-City-News berichtet journalistisch und unabhängig über die Kommunalwahl 2026 und bietet zugleich einen klar geregelten, transparenten Rahmen für politische Wahlwerbung.

Politische Wahlwerbung auf GCN erfolgt:

  • rechtssicher und transparent,

  • klar gekennzeichnet als Wahlwerbung,

  • ausschließlich in der Rubrik „Kommunalwahl 2026“,

  • unter gleichen Bedingungen für alle Parteien und Kandidaten,

  • und ohne Einflussnahme auf redaktionelle Inhalte.

So bleibt für Leserinnen und Leser jederzeit nachvollziehbar, was Berichterstattung ist – und was Wahlwerbung.

GCN/bs