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13-Jähriger nimmt Eltern-Audi zur Spritztour – Wildunfall bei Schloß Ricklingen endet mit 8.000 Euro Schaden

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Garbsen –  13-Jähriger nimmt Eltern-Audi zur Spritztour – Wildunfall bei Schloß Ricklingen endet mit 8.000 Euro Schaden.

Ein vermeintlich routinemäßiger Wildunfall hat am frühen Samstagmorgen in Garbsen für eine überraschende Wendung gesorgt. Gegen 6 Uhr wurden die Beamten der Polizei Garbsen zu einem Verkehrsunfall gerufen – vor Ort stellte sich jedoch heraus, dass ein 13-jähriger Junge am Steuer des verunfallten Wagens gesessen hatte.

Saisonkennzeichen und minderjähriger Fahrer

An dem stark beschädigten Audi war ein Saisonkennzeichen mit der Gültigkeit 03 bis 10 angebracht. Als Fahrzeugführer gab sich ein 13-jähriger Junge aus Garbsen zu erkennen. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte er sich in der Nacht unbemerkt die Autoschlüssel seiner Eltern genommen und sich zu einer Spritztour durch das Stadtgebiet entschlossen.

Mit im Fahrzeug befanden sich zwei weitere Jugendliche – ein 15-jähriges Mädchen sowie ein 15-jähriger Junge, ebenfalls aus Garbsen.

Zusammenstoß mit Reh

Kurz vor Schloß Ricklingen querte ein Reh die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem die Front des Fahrzeugs erheblich beschädigt wurde. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 8.000 Euro geschätzt.

Glücklicherweise blieben alle drei Jugendlichen unverletzt. Das Reh verendete jedoch noch an der Unfallstelle.

Eltern informieren Abschleppdienst

Die Eltern des 13-Jährigen trafen noch während der Unfallaufnahme am Einsatzort ein und kümmerten sich selbstständig um die Bergung des Wagens durch einen Abschleppdienst. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Jugendlichen ihren Erziehungsberechtigten übergeben.

Strafverfahren eingeleitet – aber keine Strafmündigkeit

Die Polizei leitete von Amts wegen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie unbefugter Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs ein.

Da der 13-Jährige noch nicht strafmündig ist, wird er sich zwar nicht vor Gericht verantworten müssen. Dennoch dürfte der Vorfall Konsequenzen haben – insbesondere finanzieller Art: Für den entstandenen Schaden am Fahrzeug wird die Versicherung voraussichtlich nicht aufkommen.

GCN/bs