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Unfallflucht und Alkohol am Steuer – Polizei ermittelt nach zwei Vorfällen in Garbsen

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Garbsen – Unfallflucht und Alkohol am Steuer – Polizei ermittelt nach zwei Vorfällen in Garbsen

Gleich zwei Verkehrsunfälle innerhalb kurzer Zeit beschäftigen die Polizei in Garbsen. Während in Garbsen-Mitte ein Motorroller nach einem Zusammenstoß flüchtete, endete in Berenbostel eine Fahrt unter Alkoholeinfluss an einem Baum.

Am Samstagmittag gegen 12:50 Uhr kam es an der Kreuzung Berenbosteler Straße / Europa-Allee zu einem Verkehrsunfall. Eine 22-jährige Garbsenerin bog mit ihrem Suzuki Swift bei Grünlicht nach rechts in Richtung Shopping-Plaza ab. Dabei wurde sie von einem 50ccm-Motorroller verbotswidrig überholt. Der Roller, besetzt mit zwei Männern, bog parallel ebenfalls nach rechts ab und streifte die linke Fahrzeugseite des Pkw.

Anstatt anzuhalten, setzte der Motorroller seine Fahrt fort. Die beiden Männer werden auf Mitte 20 geschätzt. Der Fahrer trug einen roten Helm sowie eine graue Jogginghose. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von rund 1.000 Euro. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein und bittet Zeugen, sich bei der Polizeiinspektion Garbsen unter der Telefonnummer 05131-4734515 zu melden.

Nur wenige Stunden später, am frühen Sonntagmorgen gegen 4 Uhr, ereignete sich in Berenbostel ein weiterer Unfall. Ein 31-jähriger Mercedesfahrer kam in der Straße „Rote Reihe“ an der Ecke Osterwalder Straße innerhalb einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Eine Anwohnerin wurde durch den lauten Knall aufmerksam und alarmierte Polizei und Rettungsdienst.

Der Fahrer konnte sein Fahrzeug selbstständig verlassen, während Ersthelfer dem 34-jährigen Beifahrer aus dem Auto halfen. Beide Männer klagten über Schmerzen und wurden vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht.

Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei fest, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, außerdem wurde sein Führerschein sichergestellt. Am Fahrzeug entstand Totalschaden, der Gesamtschaden wird zusammen mit dem beschädigten Baum auf über 10.000 Euro geschätzt.

Den Fahrer erwarten nun Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkohol sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung.

GCN/bs