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Dienstag, September 8, 2026
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Kommunalwahl 2026 in Garbsen – Briefwahlstelle öffnet am 24. August

Wer die Unterlagen persönlich in der Briefwahlstelle beantragt oder abholt, kann dort unmittelbar seine Stimmen abgeben./Foto: Stadt Garbsen

GARBSEN – Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen bereits beantragen. Ab Montag, 24. August, ist zudem die Briefwahlstelle im Garbsener Rathaus geöffnet. Dort können die Unterlagen abgeholt und die Stimmen auf Wunsch direkt vor Ort abgegeben werden.

Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 13. September 2026, entscheiden die Wahlberechtigten über den künftigen Regionspräsidenten, die Zusammensetzung der Regionsversammlung, das Amt des Bürgermeisters sowie über den Rat der Stadt Garbsen. Hinzu kommen die Wahlen der Ortsräte Berenbostel, Garbsen, Horst und Osterwald.

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 11. September, beantragt werden. Eine Beantragung ist auf mehreren Wegen möglich:

  • online ĂĽber das Wahlportal unter www.garbsen.de
  • ĂĽber den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
  • per E-Mail an briefwahl@garbsen.de
  • schriftlich per Brief
  • per Fax an (05131) 707525
  • mit der Wahlbenachrichtigungskarte
  • persönlich in der Briefwahlstelle im Rathaus

Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Für den Antrag werden der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort benötigt. Zudem muss angegeben werden, ob die Unterlagen nur für die Hauptwahlen am 13. September oder auch für mögliche Stichwahlen am 27. September ausgestellt werden sollen.

Stimmabgabe direkt im Rathaus möglich

Wer die Unterlagen persönlich in der Briefwahlstelle beantragt oder abholt, kann dort unmittelbar seine Stimmen abgeben. Die Briefwahlstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • montags: 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr
  • dienstags: 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
  • mittwochs: 8.30 bis 12.30 Uhr
  • donnerstags: 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
  • freitags: 8.30 bis 12.30 Uhr

Am Freitag vor der Wahl, 11. September, ist die Briefwahlstelle zusätzlich von 8.30 bis 13 Uhr geöffnet.

Sollte eine Stichwahl für das Amt des Regionspräsidenten oder des Bürgermeisters erforderlich sein, gelten die Öffnungszeiten entsprechend auch vom 16. bis 25. September 2026. Die Stichwahl würde am Sonntag, 27. September, stattfinden.

Wahlbrief muss rechtzeitig eingehen

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein, den Stimmzetteln, einem Stimmzettelumschlag, einem Wahlbriefumschlag und einem Merkblatt. Nach dem persönlichen und geheimen Ausfüllen werden die Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Umschlag gelegt. Außerdem muss die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein unterschrieben werden.

Wichtig ist, dass der fertige Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingeht. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang. Zu spät eingegangene Wahlbriefe können bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden.

Wie viele Stimmen stehen zur VerfĂĽgung?

Bei der Wahl des Regionspräsidenten und der Bürgermeisterwahl kann jeweils eine Stimme abgegeben werden.

Bei den Wahlen zur Regionsversammlung, zum Rat der Stadt und zu den Ortsräten stehen den Wahlberechtigten jeweils bis zu drei Stimmen zur Verfügung. Diese können einer einzelnen Person oder einer Liste gegeben werden. Das wird als Kumulieren bezeichnet. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Bewerber oder Listen verschiedener Parteien und Wählergruppen verteilt werden. Dieses Verfahren heißt Panaschieren.

Wer am Wahltag persönlich abstimmen möchte, findet die Anschrift seines zuständigen Wahllokals auf der Wahlbenachrichtigung. Diese sollte möglichst zur Wahl mitgebracht werden. Auf Verlangen ist zudem ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen.

GCN/bs