18-jähriger fährt in Stelingen mit PKW in Privatgarten – hier wurde 2018 eine 30-er Zone gefordert

18-jähriger fährt in Garten und verlässt die Unfallstelle/Foto: privat

Garbsen –18-jähriger fährt in Stelingen mit PKW in Privatgarten. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wurde die Polizei verständigt, da ein verunfalltes Auto auf der Engelbosteler Straße kurz hinter der Lindenstraße stehen soll. Vor Ort fanden die Beamten einen roten Golf Cabrio verlassen in einem Garten stehend vor. Zuvor hatte der Fahrer des Pkw den Bordstein sowie diverse Büsche und Sträucher überfahren und war geflüchtet. Der Golf war rundum beschädigt und nicht mehr fahrbereit.

Ermittlungen haben ergeben, dass es sich bei dem Fahrer um einen 18-jährigen Garbsener handelt, der in der leichten Kurve von der Fahrbahn abgekommen war. Er gab sein Fehlverhalten zu. Einen Führerschein hatte er nicht. Gegen ihn wird nun wegen unerlaubtem Entfernens vom Unfallort, Straßenverkehrsgefährdung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Garbsen unter Telefon 05131/ 701-4515 in Verbindung entgegen.

Gott sei Dank gab es keine Verletzten/Foto: privat

U.a. die Interessengemeinschaft Stelingen hatte hier bereits 2018 eine Ausdehnung der 30 kmh Zone auf ca. 1.000 Meter, entlang der Engelbosteler Straße (von der Lange Feldstraße bis zur Leinestraße) gefordert. Dieses wurde auch in den Rat der Stadt eingebracht. Der Wunsch wurde nicht erfüllt und vom Rat der Stadt Garbsen abgelehnt:

In der Beschlussvorlage hieß es 2018 u.a:

Grundsätzlich dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h und Tempo-30-Zonen lediglich in reinen Anlieger- und Erschließungsstraßen zur Anwendung kommen. Die Engelbosteler Straße ist jedoch als Hauptverkehrs- und Vorfahrtsstraße eingestuft und hat als klassifizierte Regionsstraße den innerörtlichen und überörtlichen Durchgangsverkehr inkl. des Ziel- und Quellverkehrs sowie den ÖPNV aufzunehmen und möglichst störungsfrei abfließen zu lassen.

Nur bei Vorliegen einer konkreten und außerordentlichen Gefahrenlage, die das allgemeine Gefahrenpotential im Straßenverkehr erheblich übersteigt oder aber bei besonders schützenswerten Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Altenheimen, welche direkt an die Hauptverkehrsstraße angrenzen, dürfen derzeit an solch klassifizierten Hauptverkehrsstraßen Beschränkungen des fließenden Verkehrs vorgenommen werden.

Thomas W. von der Interessengemeinschaft Stelingen zu GCN: „Das ist hier nicht nur einmal vorgekommen, auch im letzten Jahr gab es einen ähnlichen Vorfall ,außerdem fahren die Leute hier grundsätzlich oft zu schnell. Wir sind immer noch dafür, dass hier evtl. im Sinne der Verkehrssicherung etwas unternommen wird. Sie Stadt hatte damals versprochen regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen“, so Wallat. Es hat sich auch einiges seitdem geändert, was die Vorgaben anbetrifft – vielleicht wird die Stadt ja hier doch noch tätig, wir würden das begrüßen, sagte Wallat abschließend.

GCN/bs