Ab 2025: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschülern – SPD fordert frühzeitiges Konzept

Ab 2025 sollen Eltern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Grundschulbetreuung haben - Themenfoto

Garbsen – Gemäß Beschluss der Bundesregierung sollen Eltern ab 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für (ihre) Grundschulkinder haben. Die SPD Garbsen stellt einen Antrag an die Stadt, sich frühzeitig um ein entsprechendes Konzept und dessen Umsetzung zu kümmern.

Der Beschlussvorschlag der SPD Garbsen im Wortlaut:

Der Rat beauftragt den Bürgermeister bereits jetzt, ein Konzept vorzulegen, wie und mit welchen Maßnahmen und Mitteln ein zu erwartender Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in den Grundschulen in Garbsen spätestens ab 2025 realisiert werden soll. Das Konzept muss enthalten, wie und in welcher Reihenfolge die Grundschulen im Stadtgebiet, die zurzeit noch keine Ganztagsschule sind, in Ganztagsschulen umgewandelt werden können. Dabei sind die notwendigen baulichen, organisatorischen und pädagogischen Voraussetzungen ebenso zu klären wie die Frage der Kooperationspartner für den Nachmittagsbereich. Die Schulen sollen auch dabei beraten und unterstützt werden, wenn es um die Entscheidungen über die Form des Ganztagsunterrichts (offen, teilgebunden oder gebunden) geht.

Die Begründung der SPD Garbsen im Wortlaut:

Gemäß Beschluss der Bundesregierung sollen Eltern ab 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für (ihre) Grundschulkinder haben. Die Bundesregierung wird dafür ein Sondervermögen in Höhe von 2 Milliarden € beschließen und zur Verfügung stellen. Länder und Kommunen sollen das Geld in den nächsten 5 Jahren in Räume und Gebäude für Ganztagsangebote an Grundschulen investieren. Die Maßnahme soll insbesondere der besseren Vereinbarung von Beruf und Familie dienen. Nachdem in Garbsen bereits immer wieder erfolglos Versuche unternommen wurden, Grundschulen besonders in Berenbostel zu Ganztagsschulen zu erweitern, ist es umso dringender geboten, frühzeitig Konzepte zu entwickeln.

GCN/bs