Ab April besteht Leinenzwang

Die Stadt weist darauf hin, dass Hunde in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit nur an der Leine geführt werden dürfen. (Themenfoto)

Garbsen – Die Stadt Garbsen weist darauf hin, dass Hunde in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald und in der übrigen freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen.

Ausnahmen bestehen, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

Verstöße gegen diese Vorschrift können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

GCN/su