Ab Inzidenzwert unter 100 – Niedersachsen lockert Corona-Regeln – das wäre dann erlaubt

Ab einer Inzidenz von unter 100 soll die Außengastronomie wieder öffnen dürfen, innen ca. 2 Wochen später/GCN

Garbsen/Region Hannover/Niedersachsen – Die niedersächsische Landesregierung stellt die Weichen für den Übergang vom Lockdown hin zu einer Zeit mit wenigen Corona-Neuinfektionen. Viele Bereiche dürfen öffnen – unter Sicherheitsvorkehrungen. Es wird einen überarbeiteten Stufenplan geben.

Angesichts der landesweit sehr unterschiedlichen Infektionslage sei es allerdings nicht möglich, eine einheitliche Lockerungen für das ganze Land zu beschliessen.  In Kommunen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 ( leider zur Zeit noch in der Region Hannover) gilt auch künftig die sogenannte Bundesnotbremse.

Somit wird sich in der Region Hannover bis jetzt nichts ändern. In den anderen Kommunen will die Landesregierung dagegen vorhandene Spielräume für Lockerungen nutzen. Das betrifft die Bereiche Gastronomie, Tourismus, Einzelhandel, Freizeitangebote und Veranstaltungen. Auch sollen künftig Schulen und Kitas bis zu einer Inzidenz von 165 offen bleiben. Das Kultusministerium hat bereits mitgeteilt, was ab Montag gilt. Hier geht es zum Beitrag.

Grundsätzlich soll gelten:

  • Vollständig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete sollen gleich behandelt werden
  • Draußen vor drinnen: Wegen der geringeren Infektionsgefahr wird zuerst in Außenbereichen gelockert, ca. 2 Wochen später soll dann auch innen geöffnet werden dürfen. Hier soll die Außengastronomie dann wichtige Infos hervorbringen.
  • Testen, testen, testen
  • Belange von Kindern und Jugendlichen rücken besonders in den Fokus, daher sollen bis zu einer Inzidenz von 165 Schulen und Kitas in Szenario B geöffnet werden.

Das soll ab 10. Mai im Einzelhandel gelten:

  • Öffnung möglich, wenn Inzidenz im Landkreis oder kreisfreier Stadt (Bei uns Region Hannover) stabil unter 100 liegt
  • Ohne vorherige Terminbuchungen
  • negativer, qualifizierter Corona- Schnell- Test (kein Selbsttest), Impfnachweis oder Nachweis von Genesung als Zutrittsvoraussetzung
  • verpflichtende Kontaktnachverfolgung digital (z.B. mit Luca-App) oder mit aufgeschriebenen Daten.
  • 20 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde, ab einer Geschäftsgröße von 800 Quadratmetern: 40 Quadratmeter pro Kunde.

Das soll ab 10. Mai in der Gastronomie gelten:

  • Öffnungen der Außengastronomie bei stabiler 7- Tages – Inzidenz unter 100 in Landkreis oder kreisfreier Stadt (Region Hannover)
  • negativer Corona-Test (Schnelltest, kein Selbsttest), Impfnachweis oder Nachweis von Genesung als Voraussetzung zum Zutritt
  • Sperrstunde ab 23 Uhr
  • verpflichtendes Hygienekonzept
  • Innengastronomie darf voraussichtlich erst zwei Wochen später öffnen
  •  dann ist auch nur maximal 50 Prozent Auslastung im Innenbereich erlaubt

Das soll ab 10. Mai im Beherbergungsgewerbe gelten:

  • Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze und andere Beherbergungs-Einrichtungen dürfen öffnen
  • maximale Auslastung von 60 Prozent in Hotels und Jugendherbergen
  • jeder Gast muss bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen und vor Ort täglich einen kontrollierten Test machen
  • Ferienhäuser und -wohnungen müssen zwischen zwei Vermietungen einen Tag leer stehen
  • Beherbergung im ersten Schritt nur für Personen mit Erstwohnsitz in Niedersachsen erlaubt

Darüber hinaus sollen Veranstaltungen im Freien, wie z.B. Freilufttheater, Lesungen oder bestuhlte Konzerte wieder erlaubt werden.

Die entsprechenden Verordnungen sollen noch diese Woche beschlossen werden und rechtzeitig zum Wochenbeginn gültig werden.

GCN/bs