Änderungen in der Hundesteuer-Satzung – Stadt setzt auf verstärkte Kontrollen und ändert die Steuerzahlungstermine

Symbolbild

Änderungen in der Hundesteuer-Satzung – Stadt setzt auf verstärkte Kontrollen und ändert die Steuerzahlungstermine.

In der gestrigen Ratssitzung der Stadt Garbsen wurden wichtige Änderungen in der Hundesteuer-Satzung beschlossen. Diese Änderungen zielen u.a. darauf ab, die Steuereinnahmen durch Kontrollen zu erhöhen und die Steuergerechtigkeit zu verbessern. Besonders hervorzuheben ist die Einführung von verstärkten Kontrollen bei Hundebesitzern. Die Stadt schätzt, dass durch Nichtanmeldung von Hunden etwa 80.000 Euro an Steuereinnahmen verloren gehen  könnten.

Flexibilität bei den Zahlungsterminen

Die Verwaltung schlägt vor, die Zahlungstermine für die Hundesteuer zu ändern, um den Zahlungsverkehr bürgerfreundlicher zu gestalten. Ab dem Jahr 2024 soll die Hundesteuer halbjährlich fällig werden, vorzugsweise am 01. April und am 01. Oktober. Auf Antrag ist auch weiterhin eine jährliche Zahlung möglich, dann zum Termin am 01. Juli.

Konkretisierung der Hundesteuermarken

Die Satzung soll um eine bürgerfreundliche Regelung erweitert werden, die es ermöglicht, beschädigte Hundesteuermarken kostenlos gegen eine neue Marke auszutauschen. Wer die Marke nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Abmeldung zurückgibt, muss eine Gebühr zahlen.

Verstärkte Kontrollen bei Hundebesitzern

Die Stadt Garbsen plant, verstärkte Kontrollen durch kommunale Bedienstete durchzuführen, um die Steuergerechtigkeit zu gewährleisten. Die Verwaltung beabsichtigt, in naher Zukunft eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Dunkelziffer der nicht angemeldeten Hunde zu reduzieren und die Steuereinnahmen zu erhöhen. Details dazu in der unten aufgeführten Satzung.

Statistische Daten

Laut Statistiken der Stadt Garbsen gibt es über 63.000 Einwohner in etwa 29.200 Wohnungen. Im Durchschnitt wird in jedem sechsten Haushalt mindestens ein Hund gehalten. Bezogen auf Garbsen müssten in nahezu 4.795 Haushalten ein Hund gehalten werden. Tatsächlich wurden bis zum 31. Dezember 2022 nur 3.281 Hunde zur Besteuerung gemeldet.

Die Stadt Garbsen nimmt die Angelegenheit der Hundesteuer sehr ernst und plant, durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere durch verstärkte Kontrollen, die Steuergerechtigkeit zu verbessern. Diese Änderungen sollen ab dem 01. Januar 2024 in Kraft treten und könnten der Stadt Mehreinnahmen von mindestens 80.000 Euro bringen.

Hier können Sie die neue Satzung einsehen:  Anlage 1 – Hundesteuersatzung der Stadt Garbsen vom 04.10.2023_

GCN/bs