An diesen Straßen und Plätzen darf Silvester in Garbsen nicht geböllert werden

Böllerverbot in Garbsen

Garbsen –  Regionspräsident Steffen Krach hat am Montag, 27. Dezember 2021, die Allgemeinverfügung der Region Hannover zum Böllerverbot unterzeichnet. In Abstimmung mit den Städten und Gemeinden sind darin Straßen und Plätze festgelegt, auf denen aus Gründen des Infektionsschutzes in der Silvesternacht von 21 bis 7 Uhr kein Feuerwerk gezündet werden darf.

Die Region Hannover setzt damit § 7b der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus um. Der Paragraph untersagt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 – das sind klassische Silvester-Feuerwerkskörper, die nur im Freien verwendet werden dürfen und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden – auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Auch das Mitführen von Feuerwerk in den entsprechenden Bereichen ist verboten. Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen und Wunderkerzen sind nach wie vor erlaubt

Krach appelliert an die Einwohnerinnen und Einwohner, grundsätzlich auf Feuerwerk zu verzichten und erinnerte an die geltenden Kontaktbeschränkungen: „Wenn wir sehen, was aktuell bei unseren europäischen Nachbarn und auch in Großbritannien los ist, tun wir gut daran, Ansammlungen zu meiden. Das Böllerverbot ist ein aktiver Beitrag zum Infektionsschutz und hilft hoffentlich, die Welle, die mit der Omikron-Variante auf uns zurollt, abzumildern.“

An diesen Stellen gilt das Böllerverbot in Garbsen

  •      Campus Maschinenbau; zwischen Heinz-Haferkamp-Str. / An der Universität / Walter-Koch-Str. / Marie-Curie-Str. / Osterriede
  •     Dorfplatz Berenbostel, begrenzt durch Einmündung Osterwalder Str. 1+2, Rote Reihe 1+2, Dorfstr. 4+7
  •    Endhaltestelle Stadtbahn incl. Parkplatz
  •    Farmers-Branch-Platz, begrenzt durch Granatstr. 41+50, Graf-Staufenberg-Str. 1+2, Turmalinstr. 1+2 einschl. Zufahrt von der Havelser Str. ab Turmalinstr.
  •    Fußgängerzone Marshof
  •    Hérouville St. Clair Platz
  •     Kastanienplatz begrenzt durch Seebeeke und Hannoversche Str.
  •    Planetencenter inkl. Parkplatz, begrenzt durch die Straßen Planetenring 25-41, Am  Planetencenter sowie die Stadtbahnendhaltestelle
  •     Rathausplatz incl. Eingangsbereiche des Rathauses und Parkplatz
  •     Schützenplatz Corinthstr.
  •     Skaterbahn /Parkplatz Berenbostel; Philipp-Reis-Str. / Landrat-Hahne-Weg
  •     Skaterbahn/Parkplatz Horst; Andreaestr. / Steinwartskamp
  •     Vorplatz Feuerwehrwache Meyenfeld, Im Bleeke 21
  •    Stadtpark
  •    Werner-Baesmann-Park
  •    Park am Berenbosteler See
  •     Fitnesspark

„Vermeiden Sie eine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch die Einschränkung von Kontakten und setzen Sie sich und andere nicht einer erhöhten Verletzungsgefahr durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen aus“, sagt Bürgermeister Claudio Provenzano. Der Bundesgesundheitsminister befürchte zum Jahreswechsel eine stark ansteigende Zahl der Infektionen mit der Omikron-Variante. Eine weitere Belastung der Krankenhäuser sei anzunehmen. „Diese sollten nicht noch zusätzlich durch von pyrotechnischen Gegenständen verletzte Menschen belastet werden“, sagt Provenzano.

Vermeiden Sie eine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch die Einschränkung von Kontakten und setzen Sie sich und andere nicht einer erhöhten Verletzungsgefahr durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen aus“, sagt Bürgermeister Claudio Provenzano. Der Bundesgesundheitsminister befürchte zum Jahreswechsel eine stark ansteigende Zahl der Infektionen mit der Omikron-Variante. Eine weitere Belastung der Krankenhäuser sei anzunehmen. „Diese sollten nicht noch zusätzlich durch von pyrotechnischen Gegenständen verletzte Menschen belastet werden“, sagt Provenzano.

Für Feuerwerksartikel gilt in diesem Jahr bundesweit ein Verkaufsverbot, mit der Ausnahme von Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 wie Knallerbsen, Heuler und Wunderkerzen.

GCN/bs