Aufnahme von Geflüchteten – Garbsen profitiert von Entlastung bei Zuweisungsquote

Garbsen profitiert von Entlastung bei Zuweisungsquote/GCN

Garbsen/Region Hannover – Aufnahme von Geflüchteten – Garbsen profitiert von Entlastung bei Zuweisungsquote. Region Hannover legt exakte Aufnahmequoten fest.

Am 7. Oktober 2024 hat die Region Hannover die neuen Zuweisungsquoten für Geflüchtete bekannt gegeben. Für die 20 Umlandkommunen der Region Hannover liegt die Aufnahmequote insgesamt bei 1.749 Menschen. Diese Zahl basiert auf der Prognose des Landes Niedersachsen, das mit der Aufnahme von rund 11.000 Geflüchteten für das gesamte Bundesland rechnet.

Christine Karasch, Dezernentin für Öffentliche Sicherheit, Zuwanderung, Gesundheit und Verbraucherschutz, erläuterte, dass die Region Hannover trotz sinkender Zuweisungszahlen erneut eine hohe Quote erhält. Dies liegt an einer bestehenden Unterquote von 855 Menschen, die seit der letzten Zuweisung nicht aufgenommen werden konnten und nun hinzugerechnet wurde. Dadurch entsteht eine Differenz zwischen der geplanten Quote und der tatsächlichen Unterbringung, was den Städten und Gemeinden die Planung erschwert.

Garbsen erhält Erleichterung durch LAB-Unterkunft

Für Garbsen gibt es eine Besonderheit: Die Unterbringung von Geflüchteten in der LAB-Unterkunft (Landesaufnahmebehörde) im ehemaligen Baumarkt wird vollständig auf die Quote der Stadt angerechnet. Daher liegt die Zuweisungsquote für Garbsen bei 0. Auch die Gemeinde Wedemark profitiert von einer Erleichterung, da sie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umAs) aufgenommen hat.

Aufteilung der Aufnahmeverpflichtungen auf die Kommunen

Die 1.749 Menschen werden gemäß dem Bevölkerungsanteil der Kommunen aufgeteilt. Hier sind die exakten Zahlen für die Städte und Gemeinden in der Region Hannover:

  • Barsinghausen: 82
  • Burgdorf: 96
  • Burgwedel: 12
  • Garbsen: 0
  • Gehrden: 90
  • Hemmingen: 76
  • Isernhagen: 91
  • Laatzen: 16
  • Langenhagen: 143
  • Lehrte: 119
  • Neustadt: 126
  • Pattensen: 57
  • Ronnenberg: 60
  • Seelze: 111
  • Sehnde: 40
  • Springe: 140
  • Uetze: 109
  • Wedemark: 110
  • Wennigsen: 101
  • Wunstorf: 170

Mit der aktuellen Berechnung werden auch bestehende Über- und Unterquoten in den jeweiligen Kommunen berücksichtigt. Die Region Hannover strebt an, im Austausch mit der Landesbehörde die Diskrepanzen zwischen den geplanten und tatsächlichen Zuweisungen künftig besser in den Griff zu bekommen.

GCN/bs