Bei Versammlungen unter freiem Himmel gilt ab sofort Maskenpflicht – Verwaltung erlässt Allgemeinverfügung

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Garbsen – Seit dem 5. Januar gilt in Garbsen eine neue Allgemeinverfügung. Alle Teilnehmenden von Versammlungen, auch unangemeldeten, sind ab sofort verpflichtet, bei Zusammenkünften unter freiem Himmel eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen.

„Grund für diese Maßnahme ist die Zunahme von nicht angezeigten Versammlungen, bei denen es in der Vergangenheit immer wieder zu Missachtungen von Hygieneregelungen gekommen ist. Mit der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht wollen wir Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Versammlungen vor Ansteckungen schützen“, sagt Bürgermeister Claudio Provenzano und fügt hinzu: „Laut Definition handelt es sich immer dann um eine Versammlung im Sinne des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes, wenn mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung, zusammenkommen.“

Am Montagabend haben sich in Garbsen ca 70-80 Menschen mit sogenannten „Spaziergängen“ gegen die aktuellen Maßnahmen der Corona-Pandemie zusammengefunden. Die Polizei musste diverse Verwarnungen aussprechen, weil die Teilnehmer/innen teilweise Abstände nicht einhielten oder keine Masken trugen. Die Polizei hat hier ca. 6 Vergehen dokumentiert.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die gegenüber polizeilichen Einsatzkräften vor Ort ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren dürfen anstelle der medizinischen Maske eine Stoffmaske oder ähnliches tragen.

Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum Ablauf des 15. Januar 2022, eine Verlängerung bleibt vorbehalten. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt Garbsen unter www.garbsen.de zu finden.

GCN/bs