Garbsen – Bereits ab 1. April gilt wieder Leinenzwang – Hundehalter müssen wieder Anleinpflicht beachten. Bald beginnt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Deshalb dürfen Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli 2024 im Wald und in der übrigen freien Landschaft nur an der Leine geführt werden.
Ausnahmen gelten lediglich für die rechtmäßige Jagdausübung, ausgebildete Blindenführhunde, Rettungs- und Hütehunde sowie für von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzte Hunde.
Verstöße gegen diese Vorschrift können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Der Leinenzwang ist geregelt im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).
GCN/bs