Brandanschlag auf türkische Geschäfte in Garbsen – 4 Männer sind angeklagt

Hier wurde damals u.a. der Brandanschlag verübt./GCN

Garbsen – Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat vier Männer angeklagt, die im März 2018 voraussichtlich in Garbsen/Sandstraße einen Brandanschlag auf türkische Geschäfte verübt haben. Wir berichteten

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen die 4 Männer zwischen 21 und 23 Jahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung, Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) und anderer Straftaten erhoben.

Die vier Angeschuldigten sind verdächtig, in der Nacht vom 12. auf den 13. März 2018 im Auftrag eines mutmaßlichen Mitglieds der Jugendorganisation der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) versucht zu haben, durch das Werfen von Brandsätzen auf die Ladenzeile eines Gebäudes in der Sandstraße in Garbsen, das Gebäude und hier insbesondere die Ladengeschäfte türkischer Inhaber in Brand zu setzen. Die Angeschuldigten nahmen dabei billigend in Kauf, dass sich das von ihnen zu legende Feuer auch auf über der Ladenzeile befindliche Wohnungen und rückwärtig gelegene Moscheeräumlichkeiten ausbreitete.

In Ausführung des Plans warfen die Angeschuldigten zunächst gezielt Pflastersteine gegen die Fensterscheiben und die Glasflügeltür der Geschäftsräume und anschließend mehrere offenbar selbstgebaute sog. „Molotow-Cocktails“ in Richtung der zuvor beschädigten Schaufensterscheiben sowie auf das Flachdach des Gebäudes. Es gelang den Angeschuldigten jedoch nicht, durch die Fensterscheiben Brandsätze in das Gebäude zu werfen.

Auf dem Dach kam es zu einem Brand, der sich, wäre er nicht von der Feuerwehr gelöscht worden, auf andere Gebäudeteile ausgebreitet hätte. Durch die Tat wollten die Angeschuldigten ihre Ablehnung des Einsatzes türkischer Streitkräfte in dem Gebiet um die syrische Stadt Afrin sowie ihre Kampfbereitschaft für die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) öffentlich bekunden.
Zwei der beiden Angeschuldigten sind darüber hinaus hinreichend verdächtig, am frühen Morgen des 11.03.2018 ebenfalls im Auftrag des bereits erwähnten mutmaßlichen Mitglieds der Jugendorganisation der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) ein auf der Ricklinger Straße in Hannover abgestelltes Kraftfahrzeug eines türkischen Staatsangehörigen in Brand gesetzt zu haben, um so die Ablehnung des Einsatzes türkischer Streitkräfte und die Kampfbereitschaft der PKK öffentlich zu demonstrieren.

Die vier Angeschuldigten sind daher wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstoß gegen das Waffengesetz, zwei der Angeklagten darüber hinaus auch wegen Brandstiftung angeklagt worden.
Die 4 Männer befinden sich in Untersuchungshaft.

GCN/bs