Garbsen – Bund und Länder haben am Sonntag über weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in weiten Teilen eine Einigung erzielt. Auf einer Pressekonferenz erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel die neuen Maßnahmen. Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich u.a. auf folgende Punkte:
- Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Die Maßnahme gilt ab Montag, den 23. März 2020 und gelten zunächst bis zum 18.04.2020. Die Menschen dürfen somit weiter rausgehen, es handelt sich nicht um eine Ausgangssperre, allerdings mit einer stark reduzierten Anzahl an Personen.
Hier alle Maßnahmen im Überblick
Mehrere Bundesländer hatten sich bereits vor der Telefonkonferenz bereits auf ein umfassendes Kontaktverbot verständigt. Dazu gehörten Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Des weiteren müssen Restaurants und Gaststätten unverzüglich schließen. Das gleiche gilt für Baumärkte, diese dürfen nur noch an gewerbliche Kunden ihre Waren verkaufen. “Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause”,. Auch Geschäfte für die Körperpflege dürfen nicht mehr öffnen. Schließen müssen somit auch Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.
Sollten sich sowohl Privatleute oder Geschäftsleute nicht an die Vorschriften halten, werden Zuwiderhandlungen mit empfindlichen Strafen belegt, u.a. mit Geldstrafen von 2.500 bis 25.000 Euro.
GCN/bs