Garbsen – Wie GCN festgestellt hat, gibt es immer noch viele Menschen in Garbsen, die überhaupt nicht wissen, welche Regeln zur Zeit gelten. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen noch einmal kompakt zusammengestellt.
Die Kontakte auf ein Minimum reduzieren: Das ist der Plan mit dem auch das Land Niedersachsen die unkontrollierte Verbreitung des Coronavirus unterbinden will.
Mit schärferen Regeln für vorerst vier Wochen soll dieses Ziel erreicht werden. Die neuen Einschränkungen im öffentlichen und privaten Leben gelten bereits ab Montag, den 02. November 2020, zunächst bis zum 30. November. Anders als im Frühjahr bleiben Schulen und Kitas sowie Geschäfte geöffnet, zahlreiche Betriebe aber müssen schließen.
Da die Gesundheitsämter überlastet sind, dürfen Schulen mit Corona-Fällen selbst handeln und entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden, sodass hier eine Handlungsunfähigkeit ausbleibt. Mehr und aktuell über Schulen lesen Sie hier und hier
- Beschränkung von Kontakten – private Treffen in der Öffentlichkeit und in Wohnungen sind nur noch mit bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten möglich.
Ausnahmen: Es handelt sich um enge Angehörige oder Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren. Laut Landesregierung bedeutet das zum Beispiel, dass etwa zwei bereits jeweils in einer eigenen Wohnung lebende erwachsene Kinder sich bei ihren Eltern treffen dürfen, obwohl diese kleine Gruppe aus mehr als zwei Hausständen stammt.
Und es bedeutet auch, dass Kinder unter zwölf Jahren beispielsweise nachmittags nach der Schule gemeinsam zu dritt oder auch zu viert bei einem der Kinder in der Wohnung oder im eigenen Garten spielen dürfen.
Unternehmen und Schulen
- Unternehmen, die stark betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls vo vom Bund ersetzt. Bis zu 75% des Vorjahresumsatzes.
- Unternehmen sollen ihren Angestellten Heimarbeit ermöglichen, wo immer dies möglich ist.
- Touristische Übernachtungen im Inland sind sowohl in Hotels als auch auf Campingplätzen untersagt, ebenso wie touristische Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten. Ausnahme sind zwingend notwendige Dienstreisen.
- Eigene Ferienwohnungen oder Ferienhäuser dürfen selbst benutzt werden, dies gilt auch für Dauercamper.
- Betrieb an Schulen und Kitas läuft weiter – es gibt aber neue Regeln. Diese werden immer, wenn notwendig an die Eltern durch die Schulen kommuniziert.
- Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Dazu schreibt die Stadt Garbsen: Es gilt eine Maskenpflicht in Ladengebieten, vor Einkaufszentren, in Einkaufsstraßen und auf den dazugehörigen Parkplätzen, auf Plätzen wie dem Hérouville-St.-Clair-Platz sowie auch auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten. Beispiele in Garbsen sind das Planetencenter, das Nord-West-Zentrum und das Shopping Plaza, der Bauboulevard an der B 6, das Kohake-Zentrum und auch die Rote Reihe.
+++UPDATE+++ Hier (Maskenpflicht) hat es wieder Änderungen gegeben (11.11.2020) Alle Infos dazu hier
Die Polizei und das Ordnungsamt führen strenge Kontrollen durch. Diverse Verstöße sind bereits mit Bußgeldern belegt worden.
GCN/bs